* Das folgende Zitat stammt vom Höchster Kreisblatt vom 21.01.2025,
Digitalisierung darf niemanden ausgrenzen. Appell von Datenschützern: Teilhabe für Menschen ohne Smartphone oder Computer.
‚Einen Arzttermin per App buchen, online ein Konto eröffnen oder mit Smartphone das Schwimmbad-ticket lösen. Digitale Dienste können das Leben erleichtern. Doch dürfe die Digitalisierung nicht dazu führen, dass Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt oder gar von wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden, mahnt der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel. Es gebe nach wie vor viele Menschen, die aus verschiedenen Gründen kein Handy und keinen Computer nutzen.‘
‚Die Gründe für den unfreiwilligen oder bewussten Verzicht auf Computer und Smartphone können vielfältig sein. Manchen Menschen ist der Zugang wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen verwehrt, manche sind noch zu jung oder können sich wegen ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr gut auf neue, digitale Wege einstellen. Vielen Bürgern fehlt auch schlicht das Geld, um teure Geräte anzuschaffen. Außerdem sind einige sorgsam im Umgang mit persönlichen Daten, so Roßnagel.‘
* Beim Arzt weigert sich die Sprechstundenhilfe Termine zu vereinbaren. Stattdessen müsse man, um einen Termin zu bekommen, auf das entsprechende Online-Termin-Portal gehen. Und wieder der Zwang, von analog hin zu digitalem Handeln.
* „Schützt unsere Wälder“
Diese Aufforderung ist kein Witz oder Scherz. Sehr viele Male, wird ständig dazu gedrängt ein digitales Kommunikationsmittel zu verwenden. Es muss befürchtet werden, dass es sich hierbei nicht um Umweltschutzinteressen geht. Man will damit erreichen an der digitalen Welt teilzunehmen und von der Papierform hin zu den elektronischen Kommunikationsmitteln zu wechseln. Es wird damit argumentiert, dass die Bäume nicht mehr gefällt werden müssen um sie zu Papier zu verarbeiten, damit sie für Bücher oder Zeitungen verwendet werden können. Es geht aber nicht um den Schutz der Natur. Die Aufforderung, die Natur zu schützen, steht in vielen, vielen Briefen, ein Beispiel soll genannt werden. Mein Freund erhielt ein Schreiben, darin steht u. a. : ‚Erledigen Sie ihre Versicherungen online, „Meine HUK“ heißt Verträge online verwalten und die Umwelt schonen.‘
* Im Bereich der Justiz Zeitenwende in der Justiz Die Umstellung von der Gerichtsakte aus Papier auf die elektronischen Akte ist im vollen Gange. Ein Bundesgesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 01.01.2026 mit der elektronischen Akte arbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger, die anwaltlich nicht vertreten sind, können ihre Unterlagen auch künftig in Papierform einreichen. Dazu seien Scanner eingerichtet worden, mit denen die Dokumente rechtssicher gescannt werden können.
* Im Bereich des Gesundheitswesens Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker voranbringen und die Umsetzung der Digitalisierung beschleunigen. Die Beispiele hierbei sind, das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte. Zweifel an der elektronischen Patientenakte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Zweifel an der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte. „Nach dem Motto, Du hast sie bisher nicht genug genutzt, jetzt muss ich Dich zu deinem Glück zwingen“, kritisierte Ulrich Kelber. Die elektronische Akte gibt es seit 2021. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. HK/FNP 21.08.2023
* Lkw- und Pkw-Maut
Diskutiert wurde darüber, ob die im Mautsystem erfassten Daten, für die Polizei zugänglich gemacht werden. Die Begründung war, die Gefahrenabwehr und die besseren Möglichkeiten zur Verbrechensaufklärung. Der aktuelle Anlass war damals, dass es Schüsse auf Lkw’s auf der Autobahn gegeben hat. Anhand der Daten wollte man den Schützen finden und verklagen.
Eckpunkte zur neuen Hessischen Landesregierung. im November 2023 ‚Die Fahndungsmöglichkeiten werden wir ausweiten und in besonderen Fällen und auf richterlichen Beschluss den Zugang zu audiovisuellen Systemen ermöglichen sowie die Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz einführen. HessenDATA werden wir ausweiten, indem wir den Straftatenkatalog erweitern, die Nutzung von IP-/Maut-/ Verkehrsüberwachungsdaten ermöglichen und einen verbesserten Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und anderen Behörden sicherstellen.‘
* RFID-Chips Diese werden verwendet, zum Beispiel im Bereich: – Lager, Transport, Logistik, – Privat (Diskobesuch und drgl.)
andere Bereiche sind: = Bezahlkarten = Identifizierung von Personen = Echtheitsmerkmal für Medikamente = Textilien und Bekleidung, (Krankenhausbekleidung) = Container-Siegel = Tieridentifikation ( – Haustiere – Wildtiere – Zootiere) = Tierstudien, Tierherden werden aufgrund des Microchips beobachtet, wo sie sich befinden, welche Strecken und Fluglinien sie benutzen und verwenden.
= Waren- und Bestandsmanagement (Bücher) = Positionsbestimmung = Zutrittskontrolle = Zeiterfassung = Parken = Firmenausweise
(die Auflistung ist nicht vollständig)
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