Recht auf analoges Leben Rhein-Main

  • Brauchen wir ein Recht auf ein analoges Leben? 4/4

    * Dr. Lorenz, „Das Recht auf ein analoges Leben“ Im September 2023 Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hat „Das Recht auf ein analoges Leben“ die „Anerkennung eines neuen Grundrechts“ gefordert. Er kommt zu dem Ergebnis: „Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergibt sich zum einen das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen. Zum anderen beinhaltet dies das Recht, sich vorzubehalten, im Internet nicht präsent zu sein und nicht namentlich auf Webseiten erwähnt zu werden.“ Bernd Lorenz fasst seine Positionen so zusammen: # „Für Privatpersonen, die nicht am Internet teilnehmen können oder wollen, ist eine analoge Lösung bereitzustellen. Kosten dürfen für diese analoge Lösung nicht erhoben werden. # Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, ihre Steuererklärungen auch weiterhin in Papierform einzureichen. # Eine Abschaffung des Bargelds wäre verfassungswidrig. Auch würde es gegen das Recht auf ein analoges Leben verstoßen, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, aber keine Möglichkeit besteht, bei Behörden bzw. Unternehmen bar zu bezahlen.“

    * Brauchen wir ein Recht auf ein analoges Leben? Schnell gilt als rückständig, wer immer noch mit Bargeld zahlt und lieber vor Ort einkauft, anstatt online zu kaufen. Der Fortschritt hat unser Leben in fast allen Bereichen digitalisiert. Einkaufen: aus dem heimischen Wohnzimmer. Die Heizung regulieren, von unterwegs per App. Die Energie-Zählerstände ablesen durch den Versorger, geschieht online und nicht mehr Vorort. Dieses ungute Gefühl, dass die Digitalisierung immer weitergeht, dass es uferlos wird und einen persönlich abhängt. https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitalisierung-brauchen-wir-ein-recht-auf-analoges-leben-100.html

    * Überall wird digitalisiert. Immer mehr Analoges wird abgeschafft, wie z.B. der Briefmarkenautomat. Denn inzwischen sind so viele Dinge nur digital zu erledigen, sodass das Smartphone unverzichtbarer Begleiter unseres Alltags geworden ist.

    * Andre Wilken endet in seinem Buch mit dem Manifest, für eine menschliche digitale Welt, in der wir uns fragen müssen: + Was ist uns wichtig aus dem früheren analogen Leben? + Was müssen wir hinüberretten?

    * Die Pflicht des Staates beim Schutz der Menschenwürde Der Spiegel vom 09.09.2022 von Alexander Grau Seit Jahrzehnten arbeiten Wirtschaft und Staat daran, die Digitalisierung unwiderruflich in den Alltag jedes Einzelnen zu implantieren. Die Freiheit zu schützen wäre die wichtigste und dringlichste Aufgabe des Staates. Doch der Staat schützt sie nicht. Stattdessen opfert er sie lieber wirtschaftlichen und technologischen Interessen, die als Notwendigkeiten deklariert werden. Im Grunde verpflichtet den Staat schon das Gebot des Schutzes der Menschenwürde, seinen Bürgern ein analoges Leben ohne relevante Einschränkung zu ermöglichen. Denn ein Leben, das unausweichlich, von Geburt an und in allen Bereichen auf die Nutzung einer bestimmten Technologie verpflichtet wird, ist nicht nur ein unfreies Leben, sondern vor allem eines, in der sie seiner Würde genommen wird.

    Doch zunehmend droht die Totaldigitalisierung aller Lebensbereiche, egal ob es um Zahlungsverkehr, um das Gesundheitswesen, die staatliche Verwaltung, Mobilität oder Bildung geht.

    Das Recht auf ein analoges Leben wird hierzulande, wenn überhaupt, im Zusammenhang mit den älteren Menschen diskutiert, die für sich in Anspruch nehmen, weiterhin die handschriftlich ausge- füllte Überweisung bei ihrer Bankfiliale abgeben zu dürfen oder eine analoge Eintrittskarte an der Museumskasse kaufen zu können. Umso wichtiger jedoch wäre das Recht auf ein analoges Leben. Lebensrelevante und unverzichtbare Dienstleistungen müssen dauerhaft auch auf analoge und nutzerfreundliche Weise zugänglich bleiben. Jeder muss das Recht haben, digitale Techniken aus seinem Leben fernzuhalten und dennoch am Gesundheitssystem, am Konsum oder am öffentlichen und politischen Leben vollwertig teilzuhaben.

    (02.03.2023 Dr. Alexander Grau, Buchautor und Wissenschaftsjournalist, München)

    In den Stellungnahmen der Politik und in der Selbstdarstellung der IT-Konzerne erscheint die Digitalisierung als Sinnbild von Selbstverwirklichung und Freiheit. Aber das Freiheitsversprechen droht in sein Gegenteil umzuschlagen. Wir werden zunehmend Gefangene im goldenen Käfig einer Technologie, die unser Denken und Handeln bestimmt. Das ist verhängnisvoll, da wir im Alltag kaum noch die Möglichkeit haben, digitalen Lebensweisen auszuweichen. Staat und Wirtschaft zwingen uns und künftigen Generationen eine Technik auf, die negative Folgen für unser Menschsein haben kann.

    Wir brauchen das Grundrecht auf eine analoge Existenz!

    * Digitalcourage: Herr Prantl hat Recht, dass wir keine Ausgrenzung und Diskriminierung hinnehmen dürfen. Und es sind nicht nur alte Menschen und solche, die sich kein Smartphone leisten können um die es hier geht. Denn die Gründe für einen Verzicht auf ein Smartphone sind vielseitig, und eigentlich sollten diese gar keine Rolle spielen. Auch wer sich ganz bewusst für den Verzicht auf ein Smartphone entscheidet, darf nicht zur Strafe von der Grundversorgung abgeschnitten oder aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Das Grundgesetz verteidigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Doch mit zunehmendem Digitalzwang entsteht eine neue Form der Ausgrenzung. Menschen müssen auch davor geschützt werden, aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und benachteiligt zu werden.

    * Ataman warnt vor der Digital-Diskriminierung HK/FNP 31.08.2023 Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung durch digitalisierte Verfahren. „Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Algorithmen machen vieles leichter – leider auch Diskriminierung“.

    * Heribert Prantl: „Ich würde dem Grundgesetz gern ein neues Grundrecht schenken. Grundrechte sind die Fixpunkte, die Haltepunkte, die Glanzpunkte des Grundgesetzes. Sie sorgen sich um die Grundlagen des Zusammenlebens, sie sind Schutz und Schild für Minderheiten. Es gibt eine ganz große Minderheit im Land, um die sich derzeit niemand kümmert, auch das Grundgesetz nicht. Es sind die Menschen, die mit der neuen digitalen Welt nicht zurechtkommen oder nicht zurechtkommen wollen. Sie dürfen nicht ausgeschlossen werden, sie dürfen nicht ausgeschlossen bleiben. Für sie müssen wir ein neues Grundrecht schaffen, das ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichert:

    „Für ein Grundrecht auf ein analoges Leben.“

    Zum Anfang dieses Beitrages: ReaL 1/4

  • Brauchen wir ein Recht auf ein analoges Leben? 3/4

    * Neue Macht oder neue Transparenz? HK/FNP 19.07.2023, von Jörn Bender Wie die Schufa mit Daten umgeht. Irgendwann im Leben hat fast jeder mit der Schufa zu tun: – der Neue Handy-Vertrag – beim Kauf auf Rechnung im Internet – oder wegen einem Kredit für den Hausbau die Aufzählung der Möglichkeiten ist unvollzählig.

    Es sind Fälle, in denen die Kreditauskunftei ins Spiel kommt. Zahlt ein Kunde Rechnungen pünktlich? Sind noch weitere Kredite abzutragen? Mobilfunkanbieter, Autohäuser, Onlinehändler und Banken wollen sich über die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft informieren, bevor Verträge geschlossen und Waren übergeben werden. Die Schufa liefert eine Einschätzung zur Kreditwürdigkeit. Über eine App sollen Verbraucher künftig ihren sogenannten Schufa-Basisscore kostenlos und jederzeit digital abrufen können. Ein Mitglied des Vorstandes der Schufa sagte: „Noch im Laufe des Jahres sollen die bei der Schufa gespeicherten Daten über die Bonify-App verfügbar sein“. (Juli 2023)

    * Bei E-Call registrieren Sensoren im Auto den Unfall. eCall ist ein von der Europäischen Union vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahr-zeuge, das die Hersteller seit dem 31. März 2018 in alle neuen Fahrzeuge einbauen müssen.

    Der Notrufdienst funktioniert europaweit gleich. Dieses System wählt, nach einem Unfall, automatisch die europäische Notrufnummer 112 und stellt über das Mobilfunknetz eine Telefonverbindung zur zuständigen Notrufzentrale her.

    * Daten im Auto, ( mit dem Stand vom 27.02.2023 ) Vernetzt am Steuer. Autofahren hat Vor- und Nachteile. Moderne Autos speichern riesige Datenmengen. Welche Informationen sie genau erfassen und welche Daten ohne Wissen des Fahrers und der Fahrerin, zum Hersteller fließen, ist in der Gesamtheit des Datenumfangs nicht bekannt.

    In Echtzeit sehen, wo sich ein Stau befindet, das aktuelle Wetter abrufen ist mit Sicherheit ein Vorteil. Die angebotenen Dienste können von Nutzen sein. Gleichzeitig entstehen viele Daten und die Digitalisierung macht die Autos zu Datenzentren, die nahezu alles verarbeiten, was gerade geschieht.

    Die Datensammler in den Fahrzeugen sind unter anderem, die vielen Assistenzsysteme und Sensoren die sich in den Kfz’s befinden. Das sind z.B.: Der Notbrems-, der Spurwechsel-, der Einpark-, der Fahrerassistent, Der Tempomat, Die Müdigkeitswarnsysteme, Das Navigationssystem, Die Mikrofone, Die Kamera, Und vieles mehr

    Neu zugelassene Autos müssen seit dem 6. Juli 2022 über einen Unfall-Datenspeicher verfügen. Bereits seit mehreren Jahren können die gespeicherten Daten, die in den Kraftfahrzeugen, beim Fahren entstehen, gespeichert werden. Der andere große Nachteil entsteht für den Fahrer oder die Fahrerin, dass die gespeicherten Daten zu Spionen und Kronzeugen gegen sie selbst werden. Bei schweren Unfällen oder bei Kriminalität verschaffen sich die Staatsorgane Zugang zu diesen Speicherträgern.

    („Sicher im Netz“, https://www.sicher-im …) Sämtliche gesammelten persönlichen Daten dürfen die Hersteller an Dienstleister sowie an Werbe- und Marktforschungsunternehmen weitergeben.

    * Die neue Hessische Verfassung Der Hessische Landtag hatte eine Kommission gebildet, mit dem Ziel zur Überarbeitung der Hessischen Verfassung. Diese Kommission hatte öffentlich alle hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Vorstellungen und Vorschläge einzubringen. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte die Aufforderung angenommen und am 25.07.2017 die Anforderungen an den Inhalt einer neuen Hessischen Landesverfassung formuliert.

    Das war das Selbstbestimmungsrecht auf analoges Leben muss Teil der Digitalisierung sein.

    Es gibt Menschen und es wird sie immer geben, die keinen Zugang zu Technik oder Digitalisierung haben. Diese Personengruppe darf nicht in ihrer sozialen Entfaltung eingeschränkt oder diskriminiert werden, indem sie ausgeschlossen wird, weil Informationen und Vorgänge ausschließlich digital zur Verfügung stehen. Ohne die analoge Alternative wird einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit genommen, ihre berechtigten Wünsche, Bedürfnisse und Rechte in Verfahren mit einfließen zu lassen.

    (https://www.frankfurter-info.org/news/forderungen-der-buergerrechtsgruppe-diedatenschuetzer-rhein-main-zur-hessischen-verfassung)https://ddrm.de/es-gibt-ein-grundrecht-auf-analoges-leben-offener-brief-hamburger-migrations-und-sozialberatungsstellen/

    * Dr. Kappes zum Datenschutztag am 28. Januar 2022

    „Digitalisierung muss anonym nutzbar sein“ Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar hebt Martin Kappes, Leiter der Forschungsgruppe für Netzwerksicherheit, Informationssicherheit und Datenschutz die notwendigen technischen Vorkehrungen hervor: „Informationelle Selbstbestimmung und der besondere Schutz personenbezogener Daten sind mit Blick auf die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft von unabdingbarer Bedeutung für freiheitliche, demokratische Gesellschaften. Daher ist es besonders wichtig, nicht nur juristische, sondern vor allem auch technische Vorkehrungen zu treffen und Technologien zur Verfügung zu stellen, die diese Grundrechte wirkungsvoll schützen.“

    Hierzu zählen auch Möglichkeiten, Digitalisierung anonym und unüberwacht nutzen zu können. Laut Martin Kappes können Technologien wie die Anonymisierung und das Verbergen von IP-Adressen die Grundrechte demokratischer Gesellschaften schützen, indem sie eine überwachungsfreie Nutzung digitaler Angebote ermöglichen: „Damit gibt es keinen Freibrief für Unternehmen oder Staaten mehr, die Nutzer lückenlos zu überwachen.“ Es müsse möglich sein, im Web 3.0 verteilte und dezentrale Platt-formen zu nutzen. „Das ist wichtig, um unabhängig von den Angeboten großer Internetkonzerne zu sein. Technisch umsetzbar wird dies auch durch Blockchain-Technologien“, sagt Herr Kappes. Aus technischer Sicht müsse insbesondere mehr auf eine Abschirmung der IP-Adresse gesetzt werden, um personen-bezogene Daten zu schützen.

    https://www.stadtpost.de/frankfurter-wochenblatt-mitte/digitalisierung-muss-anonym-nutzbar-id88711.html

    Zum Anfang dieses Beitrages: ReaL 1/4

    Zum vorhergehenden Beitrag: Real 2/4

  • Brauchen wir ein Recht auf ein analoges Leben? 2/4

    * Das online-Banking Sehr oft werden die Kunden von den Bankangestellten dazu aufgefordert alle Bank-Angelegenheiten mit dem online-Banking auszuführen. Kunden die weiterhin ihre Kontenabwicklung analog ausführen wollen, müssen für die Transaktionen die Sie ausführen möchten, eine entsprechende Gebühr bezahlen. Das gleiche trifft auch auf die postalischen Zusendungen zu.

    * Bargeldzahlungen,

    # Zahlungsobergrenze. Bei Zahlungen ab 10 000 Euro müssen die die solche Zahlungen durchführen wollen sich legitimieren und nachweisen wo das Geld herkommt (die Begründung ist, aufgrund der Bekämpfung von Schwarzgeld, Kriminalität, usw.)

    # Beschränkung der Zahlungsmittel, Seit längerer Zeit wird immer wieder über das einziehen der kleinen Münzen gesprochen, dass sie keine Zahlungsmittel mehr sein sollen.

    # Bargeldloses kaufen und verkaufen, HK/FNP 14.08.2023 Bargeldloser Fahrkarten-Kauf ist auf dem Vormarsch – Ein Kunde in Frankfurt ärgert sich über die „Bevormundung“ Manfred Christmann ist ein großer Freund von Bargeld, allerdings nehmen immer weniger Fahrkartenautomaten dieses auch an.

    * Bei einem Teil der Tankstellen ist das Bezahlen mit Bargeld nicht mehr möglich, sondern nur digital. Das attraktive bei diesen Tankstellen besteht darin, dass der Benzin-Preis einige Cent unter den Preisen der anderen Tankstellen liegt.

    * Bei einzelnen Gaststätten und Restaurants kann man nur noch bargeldlos bezahlen.

    * Die Postbank hat Ihre Kundinnen und Kunden informiert, wie der Geldverkehr ab sofort vorgenommen werden muss. ‚Liebe Kundin, lieber Kunde, bitte beachten Sie, dass die (BaFin) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – neue Richtlinien für Bargeldeinzahlungen erlassen hat, die seit dem 8. August 2021 auch in dieser Filiale umgesetzt werden müssen. Einzahlungen ab 10.000,00 EUR zum eigenen Konto und ab 2.500,00 EUR auf Konten Dritter nehmen wir nur mit einem Nachweis der Mittelherkunft an. Wir benötigen, als Nachweis der Mittelherkunft, ab sofort eines der folgenden Dokumente: • Sparbücher, aus denen die Barauszahlung hervorgeht • Schenkungsverträge • Kreditverträge • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf) – Nachweise über: – Todesfall, – Hochzeit, – Geburtstag, – Jubiläum,

    Wir danken für Ihr Verständnis. Ihre Postbank‘ https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Neuregelung-Bareinzahlungen-678-141-117-0223.pdf

    * Bürger ID, Die Bundesländer fordern die Personenkennziffer für alle. Die Bundes-Länder drängen auf die „Volldigitalisierung aller Verwaltungsprozesse“. Problematisch ist die Einführung einer Personenkennzahl unter anderem wegen des Volkszählungsurteils des Bundesver-fassungsgerichtes und dem möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbe-stimmung. Das Urteil untersagt dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer wegen einer möglichen Profilbildung. Schon frühere Entscheidungen des Gerichtes, etwa das Mikrozensus-Urteil von 1969, wendeten sich gegen die Personenkennziffer. Dort hieß es, dass es der menschlichen Würde widerspreche, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen.https://netzpolitik.org/2023/buerger-id-bundeslaender-fordern-personenkennziffer-fuer-alle/

    * Telefonieren. Vor einigen Jahren gab es eine Zwangsumstellung von analoger- zu VOIP-Technik, die Telekom hatte alle Anschlüsse in ihrem Netz auf die sogenannte IP-Technik umgestellt. An die Stelle der bisherigen analogen Telefontechnik ist das VoIP (Voice over Internet Protocol), also das digitale Telefonieren über das Internet, getreten. Telefonzellen gibt es nicht mehr, Telefonhäuschen mit Tür, für die Privatsphäre, sind abgeschafft. Die gelben Telefonhäuschen haben teilweise eine neue Zweckbestimmung erhalten, sie existieren heute als Bücherschränke. Dies ist zu sehen in Thüringen und in Nordhessen.

    Eine weitere Zwangsumstellung besteht jetzt darin, dass in den Straßen und zu den Häusern Glasfaserkabel verlegt werden. Und alle Häuser daran angeschlossen werden sollen.

    Es ist mehrfach passiert, dass in verschiedenen Service-Bereichen die Kunden nach einem Handy oder Smart-Phone gefragt wurde. Wurde dies im Telefonat verneint, war die Reaktion, dass gesagt wurde: „Dann kann ich Ihren Fall nicht bearbeiten“. Anschließend wurde an einen Kundenberater verwiesen, mit dem Hinweis, hier ist der nächstmögliche Termin erst in 2 – 3 Wochen möglich. Damit wurde deutlich gemacht, dass der digitale Weg leichter und einfacher durchzuführen ist.

    * Die neuen Energieverbrauchszähler, haben die Bezeichnung Smart-Meter. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor. Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler. Die intelligenten Messsysteme bestehen aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul das die Datenübertragung ermöglicht. Bei den intelligenten Messsystemen erhalten der Stromversorger und der Netzbetreiber, automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner:innen gewinnen.

    * Die Steuererklärung.

    Es wird immer wieder dazu aufgefordert das ELSTER-Steuererklärungs-Programm zu verwenden. Und die Steuererklärung digital an das Finanzamt einzureichen. ‚Spontane Besucher sind hier unerwünscht.‘ In den Finanzämtern in Hessen wurde der Bürgerservice abgeschafft. Mit dem Hinweis, über das Internetportal sei der Zugang möglich, es sei ein ‚Digitales Finanzamt Hessen‘ geschaffen worden. Die weitere Begründung ist, „Der Weg zum Finanzamt ist in den meisten Fällen überhaupt nicht mehr erforderlich.“ FNP am 09.11.2023

    * Die Grundsteuer / Die Reform der Grundsteuer Die Grundsteuer soll auf ‚neue Beine‘ gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Bundesgesetzgeber die Grundlage der Berechnung zur Grundsteuer neugestalten muss. Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als verfassungs-feste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Immobilienbesitzer wurden von den Finanzämtern aufgefordert elektronisch die Daten zu ihren Immobilien weiter zu geben. Diese Meldungen an die Finanzämter, sind auch analog möglich, aber dies ist sehr schwer und aufwändig die entsprechenden Formulare zu erhalten. Bei den Telefonaten mit dem Finanzamt wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es das elektronische ELSTER-Steuer-Programm gibt, dies soll für diese Meldung verwendet werden.

    Zum Anfang dieses Beitrages: ReaL 1/4

    Zum nächsten Beitrag: ReaL 3/4

  • Brauchen wir ein Recht auf ein analoges Leben? 1/4

    * Das folgende Zitat stammt vom Höchster Kreisblatt vom 21.01.2025,

    Digitalisierung darf niemanden ausgrenzen. Appell von Datenschützern: Teilhabe für Menschen ohne Smartphone oder Computer.

    ‚Einen Arzttermin per App buchen, online ein Konto eröffnen oder mit Smartphone das Schwimmbad-ticket lösen. Digitale Dienste können das Leben erleichtern. Doch dürfe die Digitalisierung nicht dazu führen, dass Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt oder gar von wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden, mahnt der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel. Es gebe nach wie vor viele Menschen, die aus verschiedenen Gründen kein Handy und keinen Computer nutzen.‘

    ‚Die Gründe für den unfreiwilligen oder bewussten Verzicht auf Computer und Smartphone können vielfältig sein. Manchen Menschen ist der Zugang wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen verwehrt, manche sind noch zu jung oder können sich wegen ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr gut auf neue, digitale Wege einstellen. Vielen Bürgern fehlt auch schlicht das Geld, um teure Geräte anzuschaffen. Außerdem sind einige sorgsam im Umgang mit persönlichen Daten, so Roßnagel.‘

    * Beim Arzt weigert sich die Sprechstundenhilfe Termine zu vereinbaren. Stattdessen müsse man, um einen Termin zu bekommen, auf das entsprechende Online-Termin-Portal gehen. Und wieder der Zwang, von analog hin zu digitalem Handeln.

    * „Schützt unsere Wälder“

    Diese Aufforderung ist kein Witz oder Scherz. Sehr viele Male, wird ständig dazu gedrängt ein digitales Kommunikationsmittel zu verwenden. Es muss befürchtet werden, dass es sich hierbei nicht um Umweltschutzinteressen geht. Man will damit erreichen an der digitalen Welt teilzunehmen und von der Papierform hin zu den elektronischen Kommunikationsmitteln zu wechseln. Es wird damit argumentiert, dass die Bäume nicht mehr gefällt werden müssen um sie zu Papier zu verarbeiten, damit sie für Bücher oder Zeitungen verwendet werden können. Es geht aber nicht um den Schutz der Natur. Die Aufforderung, die Natur zu schützen, steht in vielen, vielen Briefen, ein Beispiel soll genannt werden. Mein Freund erhielt ein Schreiben, darin steht u. a. : ‚Erledigen Sie ihre Versicherungen online, „Meine HUK“ heißt Verträge online verwalten und die Umwelt schonen.‘

    * Im Bereich der Justiz Zeitenwende in der Justiz Die Umstellung von der Gerichtsakte aus Papier auf die elektronischen Akte ist im vollen Gange. Ein Bundesgesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 01.01.2026 mit der elektronischen Akte arbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger, die anwaltlich nicht vertreten sind, können ihre Unterlagen auch künftig in Papierform einreichen. Dazu seien Scanner eingerichtet worden, mit denen die Dokumente rechtssicher gescannt werden können.

    * Im Bereich des Gesundheitswesens Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker voranbringen und die Umsetzung der Digitalisierung beschleunigen. Die Beispiele hierbei sind, das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte. Zweifel an der elektronischen Patientenakte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Zweifel an der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte. „Nach dem Motto, Du hast sie bisher nicht genug genutzt, jetzt muss ich Dich zu deinem Glück zwingen“, kritisierte Ulrich Kelber. Die elektronische Akte gibt es seit 2021. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. HK/FNP 21.08.2023

    * Lkw- und Pkw-Maut

    Diskutiert wurde darüber, ob die im Mautsystem erfassten Daten, für die Polizei zugänglich gemacht werden. Die Begründung war, die Gefahrenabwehr und die besseren Möglichkeiten zur Verbrechensaufklärung. Der aktuelle Anlass war damals, dass es Schüsse auf Lkw’s auf der Autobahn gegeben hat. Anhand der Daten wollte man den Schützen finden und verklagen.

    Eckpunkte zur neuen Hessischen Landesregierung. im November 2023 ‚Die Fahndungsmöglichkeiten werden wir ausweiten und in besonderen Fällen und auf richterlichen Beschluss den Zugang zu audiovisuellen Systemen ermöglichen sowie die Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz einführen. HessenDATA werden wir ausweiten, indem wir den Straftatenkatalog erweitern, die Nutzung von IP-/Maut-/ Verkehrsüberwachungsdaten ermöglichen und einen verbesserten Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und anderen Behörden sicherstellen.‘

    * RFID-Chips Diese werden verwendet, zum Beispiel im Bereich: – Lager, Transport, Logistik, – Privat (Diskobesuch und drgl.)

    andere Bereiche sind: = Bezahlkarten = Identifizierung von Personen = Echtheitsmerkmal für Medikamente = Textilien und Bekleidung, (Krankenhausbekleidung) = Container-Siegel = Tieridentifikation ( – Haustiere – Wildtiere – Zootiere) = Tierstudien, Tierherden werden aufgrund des Microchips beobachtet, wo sie sich befinden, welche Strecken und Fluglinien sie benutzen und verwenden.

    = Waren- und Bestandsmanagement (Bücher) = Positionsbestimmung = Zutrittskontrolle = Zeiterfassung = Parken = Firmenausweise
    (die Auflistung ist nicht vollständig)

    *

    Zum nächsten Beitrag: Real 2/4