* Das online-Banking Sehr oft werden die Kunden von den Bankangestellten dazu aufgefordert alle Bank-Angelegenheiten mit dem online-Banking auszuführen. Kunden die weiterhin ihre Kontenabwicklung analog ausführen wollen, müssen für die Transaktionen die Sie ausführen möchten, eine entsprechende Gebühr bezahlen. Das gleiche trifft auch auf die postalischen Zusendungen zu.
* Bargeldzahlungen,
# Zahlungsobergrenze. Bei Zahlungen ab 10 000 Euro müssen die die solche Zahlungen durchführen wollen sich legitimieren und nachweisen wo das Geld herkommt (die Begründung ist, aufgrund der Bekämpfung von Schwarzgeld, Kriminalität, usw.)
# Beschränkung der Zahlungsmittel, Seit längerer Zeit wird immer wieder über das einziehen der kleinen Münzen gesprochen, dass sie keine Zahlungsmittel mehr sein sollen.
# Bargeldloses kaufen und verkaufen, HK/FNP 14.08.2023 Bargeldloser Fahrkarten-Kauf ist auf dem Vormarsch – Ein Kunde in Frankfurt ärgert sich über die „Bevormundung“ Manfred Christmann ist ein großer Freund von Bargeld, allerdings nehmen immer weniger Fahrkartenautomaten dieses auch an.
* Bei einem Teil der Tankstellen ist das Bezahlen mit Bargeld nicht mehr möglich, sondern nur digital. Das attraktive bei diesen Tankstellen besteht darin, dass der Benzin-Preis einige Cent unter den Preisen der anderen Tankstellen liegt.
* Bei einzelnen Gaststätten und Restaurants kann man nur noch bargeldlos bezahlen.
* Die Postbank hat Ihre Kundinnen und Kunden informiert, wie der Geldverkehr ab sofort vorgenommen werden muss. ‚Liebe Kundin, lieber Kunde, bitte beachten Sie, dass die (BaFin) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – neue Richtlinien für Bargeldeinzahlungen erlassen hat, die seit dem 8. August 2021 auch in dieser Filiale umgesetzt werden müssen. Einzahlungen ab 10.000,00 EUR zum eigenen Konto und ab 2.500,00 EUR auf Konten Dritter nehmen wir nur mit einem Nachweis der Mittelherkunft an. Wir benötigen, als Nachweis der Mittelherkunft, ab sofort eines der folgenden Dokumente: • Sparbücher, aus denen die Barauszahlung hervorgeht • Schenkungsverträge • Kreditverträge • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf) – Nachweise über: – Todesfall, – Hochzeit, – Geburtstag, – Jubiläum,
Wir danken für Ihr Verständnis. Ihre Postbank‘ https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Neuregelung-Bareinzahlungen-678-141-117-0223.pdf
* Bürger ID, Die Bundesländer fordern die Personenkennziffer für alle. Die Bundes-Länder drängen auf die „Volldigitalisierung aller Verwaltungsprozesse“. Problematisch ist die Einführung einer Personenkennzahl unter anderem wegen des Volkszählungsurteils des Bundesver-fassungsgerichtes und dem möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbe-stimmung. Das Urteil untersagt dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer wegen einer möglichen Profilbildung. Schon frühere Entscheidungen des Gerichtes, etwa das Mikrozensus-Urteil von 1969, wendeten sich gegen die Personenkennziffer. Dort hieß es, dass es der menschlichen Würde widerspreche, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen.https://netzpolitik.org/2023/buerger-id-bundeslaender-fordern-personenkennziffer-fuer-alle/
* Telefonieren. Vor einigen Jahren gab es eine Zwangsumstellung von analoger- zu VOIP-Technik, die Telekom hatte alle Anschlüsse in ihrem Netz auf die sogenannte IP-Technik umgestellt. An die Stelle der bisherigen analogen Telefontechnik ist das VoIP (Voice over Internet Protocol), also das digitale Telefonieren über das Internet, getreten. Telefonzellen gibt es nicht mehr, Telefonhäuschen mit Tür, für die Privatsphäre, sind abgeschafft. Die gelben Telefonhäuschen haben teilweise eine neue Zweckbestimmung erhalten, sie existieren heute als Bücherschränke. Dies ist zu sehen in Thüringen und in Nordhessen.
Eine weitere Zwangsumstellung besteht jetzt darin, dass in den Straßen und zu den Häusern Glasfaserkabel verlegt werden. Und alle Häuser daran angeschlossen werden sollen.
Es ist mehrfach passiert, dass in verschiedenen Service-Bereichen die Kunden nach einem Handy oder Smart-Phone gefragt wurde. Wurde dies im Telefonat verneint, war die Reaktion, dass gesagt wurde: „Dann kann ich Ihren Fall nicht bearbeiten“. Anschließend wurde an einen Kundenberater verwiesen, mit dem Hinweis, hier ist der nächstmögliche Termin erst in 2 – 3 Wochen möglich. Damit wurde deutlich gemacht, dass der digitale Weg leichter und einfacher durchzuführen ist.
* Die neuen Energieverbrauchszähler, haben die Bezeichnung Smart-Meter. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor. Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler. Die intelligenten Messsysteme bestehen aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul das die Datenübertragung ermöglicht. Bei den intelligenten Messsystemen erhalten der Stromversorger und der Netzbetreiber, automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner:innen gewinnen.
* Die Steuererklärung.
Es wird immer wieder dazu aufgefordert das ELSTER-Steuererklärungs-Programm zu verwenden. Und die Steuererklärung digital an das Finanzamt einzureichen. ‚Spontane Besucher sind hier unerwünscht.‘ In den Finanzämtern in Hessen wurde der Bürgerservice abgeschafft. Mit dem Hinweis, über das Internetportal sei der Zugang möglich, es sei ein ‚Digitales Finanzamt Hessen‘ geschaffen worden. Die weitere Begründung ist, „Der Weg zum Finanzamt ist in den meisten Fällen überhaupt nicht mehr erforderlich.“ FNP am 09.11.2023
* Die Grundsteuer / Die Reform der Grundsteuer Die Grundsteuer soll auf ‚neue Beine‘ gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Bundesgesetzgeber die Grundlage der Berechnung zur Grundsteuer neugestalten muss. Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als verfassungs-feste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Immobilienbesitzer wurden von den Finanzämtern aufgefordert elektronisch die Daten zu ihren Immobilien weiter zu geben. Diese Meldungen an die Finanzämter, sind auch analog möglich, aber dies ist sehr schwer und aufwändig die entsprechenden Formulare zu erhalten. Bei den Telefonaten mit dem Finanzamt wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es das elektronische ELSTER-Steuer-Programm gibt, dies soll für diese Meldung verwendet werden.
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