„Rabatte gibt es nur mit Smartphone-Apps“
Das ist die Überschrift eines Beitrags in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) vom 06.12.2024
„Schnäppchenjäger haben in der Vergangenheit mit Bonuskarten und Stempelheftchen im Portemonnaie hantiert. Diese Zeit ist bei vielen Händlern vorbei. Zunehmend gibt es Rabatte nur noch für Kunden, die auf Ihrem Smartphone die entsprechende App des Discounters, Drogeriemarktes oder sonstigen Geschäftes installiert haben. Etliche Menschen würden nach wie vor kein Smartphone besitzen oder wollten dieses aus Datenschutzgründen für solche Rabattaktionen nicht nutzen.
Dieser Fall zeigt ein allgemeines Problem: Menschen, die selbstbestimmt, aus einer Notlage heraus oder aus Alters- und Gesundheitsgründen kein Smartphone nutzen wollen oder können, werden zunehmend stärker benachteiligt.
Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben
Der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) fordert in einer Stellungnahme vom 15.07.2024 gegenüber der europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem europäischen Parlament:
„Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben. Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben. Die digitale Transformation der Gesellschaft beschleunigt sich zunehmend. Sie betrifft mittlerweile die meisten Bereiche des Alltags: für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Im Zuge dieses Digitalisierungsprozesses werden traditionelle Interaktionskanäle, wie der Kontakt vor Ort (Schalter), per Telefon oder Post, reduziert oder gar abgeschafft… Diese Schwierigkeiten kommen oftmals zu bereits bestehenden sozialen Benachteiligungen hinzu, was bei bereits vulnerablen Personen zu einer ‚doppelten Belastung‘ führt. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben und weitere Ausgrenzungen erfahren: Nichtinanspruchnahme von sozialen Rechten, Bankausschluss, Verlust der Selbststän-digkeit, Verlust der Energieversorgung etc…
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