Recht auf analoges Leben Rhein-Main

  • Die ABG Frankfurt Holding will Wasser- und Heizungsverbrauch ihrer Mieter umfassend überwachen

    Ein Bürger wandte sich kürzlich an die Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main mit der Beschwerde, dass flächendeckend in hunderten von Mietwohnungen des gewerblichen Vermieters ABG Frankfurt Holding funkfähige Zähler für Wasser und Heizung eingebaut wurden. Er hat dies bisher erfolgreich verhindern können. Diese Zähler senden in einem beachtlichen Funkfeuer Messdaten an den Dienstleister „ista Deutschland GmbH“, der im Auftrag der ABG Frankfurt Holding die technische Infrastruktur stellt. Dabei erhält auch die ABG diese Verbrauchsdaten.

    Dieser Bürger hat den Einbau bisher standhaft verweigert. Die ABG ist nun dazu übergegangen, auf dem Klageweg ihr Anliegen zu erzwingen. In einer Über­rumplungsaktion ist das teilweise bereits geschehen. Im Sommer 2024 wurde der Wasser-Zähler in der Keller-Waschküche bereits ohne seine Zustimmung funkfähig aufgerüstet.

    All dies sind personenbezogene Verbrauchsdaten von hunderten von Mietern. Diese Informationen lassen einen Rückschluss darauf zu, wann ein Mieter seine Wohnung tatsächlich bewohnt und wann nicht. Außerdem geben sie über den Verbrauch Auskunft darüber, ob gerade Gäste in der Wohnung wohnen und wie viele und wie lange. Weitere Schlussfolgerungen, ja ungeahnte Möglichkeiten zur Überwachung von Mietern, sind denkbar.

    Der rechtliche Hintergrund für die Erhebung dieser Verbrauchsdaten ist höchst wackelig. So hat es der deutsche Gesetzgeber versäumt, eine klare Zweckbindung für diese Verbrauchsdaten zu definieren. Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) erlaubt aber keine Datenverarbeitung ohne Zweckbindung. So ist es wahrscheinlich, dass die AGB Frankfurt Holding sich auf eine europarechtswidrige Rechtsgrundlage zu stützen versucht.

    Die Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main unterstützen diesen Bürger in seiner Gegenwehr.

    An dieser Stelle informieren wir über den Fortgang des Verfahrens – noch gibt es keinen Gerichtstermin.

    Von Jakob Wolle

  • Behördengänge nur noch digital?

    Der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) fordert von der Politik „mehr Mut“ auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung:
    Statt langfristig neben digitalen Verwaltungswegen auch noch Papieranträge in Behörden anzubieten, sollten bis 2030 analoge Verfahren komplett abgeschaltet werden, sagte der Minister Mehrig.

    Bislang bedeute Digitalisierung in Deutschland, dass zusätzlich zum analogen Verwaltungsweg eine digitale Alternative angeboten werde. Einsparungen könne es aber nur durch die Abschaffung von Doppelstrukturen geben.

    Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland führt dazu, dass immer mehr Dienstleistungen nur noch digital angeboten werden. Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch andere Bereiche wie die Künstlerförderung, die Banken, Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation, und viele Arztpraxen.
    Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass viele Dienstleistungen nur noch online beantragt werden können.

    Der Grünen-Digital-Experte im Landtag, Benjamin Adjei, sieht viele Fragezeichen: „Digitalminister Mehring will bis 2030 nur noch digitale Behördenleistungen. Klingt im ersten Moment gut, doch die Umsetzung bleibt völlig unklar. Kein Wort dazu, was das für die Bürgerinnen und Bürger konkret bedeutet.“

    Der VdK will, das der Analoge Weg bleiben muss.
    Der Sozialverband VdK Bayern mahnt, bei der Digitalisierung müssten grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen mitgenommen werden.
    „Das gilt in besonderem Maße für ältere Menschen, Menschen mit
    Behinderungen und benachteiligte Menschen“, sagt die Leiterin
    Sozialpolitik im VdK, Claudia Spiegel. Ihnen digitalisierte Abläufe bei sämtlichen Behördengängen ohne Vorbereitung aufzu- zwingen, sei „weder sozial noch umsetzbar“. Menschen, die mit modernen Techniken nicht vertraut seien, müssten geschult werden und bräuchten auch die nötige Ausstattung: „Vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen stehen hier vor Hürden, sich elektronische Geräte, Software und einen Internetzugang anzuschaffen.“
    Wichtige Anwendungen wie Behördengänge müssten für alle Menschen niederschwellig nutzbar sein, verlangt Spiegel. Daher müsse es immer eine analoge Variante für Menschen geben, „die digitale Möglichkeiten nicht nutzen können oder auch wollen“.

    Oktober 2025

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/behoerdengaenge
  • Abgehängt durch Digitalisierung – als Mieter?!

    Gruppentreffen am 15.4.2026

    Die Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main lädt ein zu einem Gruppentreffen mit dem Schwerpunktthema

    Abgehängt durch Digitalisierung – als Mieter

    • Digitale Erfassung von Heizungs- und Wasserverbrauch und deren Funkübertragung
    • Rauchwarnmelder, die per Funk Fehlfunktionen und echte Warnungen übertragen
    • Betriebskostenabrechnung nur noch in der App – kann ich die gedruckte Version verlangen?

    Nicht alle Mieter*Innen kommen mit diesen Neuerungen zurecht und sie wissen nicht, wie man sich verhalten soll.

    Ergänzend kommen an diesem Abend auch noch andere inhaltliche und organisatorische Themen der Bürgerinitiative zur Sprache.

    Einführen in das Thema wird

    Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz und langjährig bürgerrechtlich aktiv für Datenschutz, Informationsfreiheit und das Recht auf analoges Leben

    Mittwoch, 15.04.2026
    18:30 Uhr
    im EPN (Entwicklungspolitisches Netzwerk, stellt die Räume)
    Vilbeler Strasse 36, 4.OG, 60 313 Frankfurt am Main
    Klingeln und auf Einlass warten, barrierefrei

    Interessierte BürgerInnen sind eingeladen, an dem Gruppentreffen teilzunehmen und mit zu diskutieren.

  • DIGITALER LIVESTYLE

    oder wie soll es sein

    Ein Leben ohne Internet und Smartphone?

    Um im beruflichen und privaten Leben erfolgreich zu sein, ist es notwendig die digitalen Technologien zu nutzen. Weil die Arbeitswelt, die gesellschaftlichen Regeln, aber auch das
    eigene Bedürfnis es erforderlich macht, müssen wir die neuen Techniken verwenden, um nicht abgehängt zu werden. Die zweite Seite der Medaille ist, dass wir in den weiteren Schritten in Richtung der digitalen Abhängigkeit gehen.

    von Susann de Luca

    Wie gut funktioniert ein Leben jenseits von digitalen Einflüssen?
    So zum Beispiel:

    # mit Freunden über Social Media miteinander in Kontakt bleiben,

    # Online-Banking per Handy,

    # Terminvereinbarung auf der Internetseite der Arztpraxis,

    # E-Rezepte mit der digitalen Gesundheitskarte einlösen,

    # Schnäppchen nur im Internet,

    # Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr per App kaufen,

    # das Paket aus der App-gesteuerte Packstation holen,

    # oder das Antragstellen auf Einbürgerung oder Bürgergeld

    Was für die meisten Menschen jenseits der Formular-und-Kugel schreiber-Zeiten, und mit denen, die noch nie eine Überweisung, eine Kündigung oder die Steuererklärungen per Hand schreiben oder ausfüllen mussten.
    Das ist heute, in der digitalen Welt, vollkommen selbstverständlich.

    Wahlfreiheit und das Grundrecht auf ein analoges Leben.
    Ein Leben ohne Internet, ohne Smartphone, ohne Apps – das muss möglich sein und bleiben. Dieser Meinung ist Leena Simon (Digitalcourage).
    Der Verein Digitalcourage will ein „Recht auf Leben ohne Digitalzwang“ in unserem Grundgesetz festschreiben. Die Forderung an den Bundestag beinhaltet, dass es neben den digitalen Angeboten stets auch eine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative geben muss.
    „In dem Moment, wo ich faktisch gar keine andere Wahl mehr habe, weil ich zum Beispiel auf dem Bürgeramt Termine nur noch online kriege oder weil ich nur noch mit der Bahn reisen kann, wenn ich ein Smartphone habe, ist ein faktischer Zwang gegeben“, verweist Leena Simon auf die Kehrseite des digitalen Standards, der im Umkehrschluss schon heute dazu führt, dass Menschen ohne Internet und Smartphone an einigen Stellen nicht mehr am öffentlichen Leben teilhaben können.

    Leena Simon zählt nicht zu den Technologie-Gegnern. Vielmehr sieht sie parallel zu Alternativen Dienstabwicklungen ohne Internetzwang eine Chance darin, wenn Unternehmen und Dienstleister bessere technische Lösungen anbieten würden. Verärgert zeigt sie sich beispielsweise über Krankenkassen, Banken und Co., die ihre Apps ausschließlich in Verbindung mit einem Google-Account für den Download zur Verfügung stellen.

    Die Hürde dabei ist,
    Ohne Google-Account ist die Konsequenz, keine Apps!

  • Abgehängt durch Digitalisierung – ein Bericht

    über die Veranstaltung am 10. März 2026 zusammen mit dem CCC Frankfurt

    Die gut besuchte Informations- und Diskussionsveranstaltung fand in den Räumen des CCC Frankfurt statt.

    Beide Gruppen – die Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben (ReaL RM), sowie der Chaos Computer Club Frankfurt – stellten kurz ihre Arbeit vor.

    Für ReaL RM war es die erste öffentliche Veranstaltung.

    Der Referent, Roland Schäfer, beruflich als ‚Fachkraft für Datenschutz‘ unterwegs, und Mitglied der Bürgerinitiative ReaL RM, hat den Themenbereich Digitalzwang entfaltet.

    Er ging darauf ein, dass es einerseits Menschen durch Alter, Beeinträchtigungen oder Distanz zur digitalen Welt, besonders schützenswert sind. Andererseits gibt es aber auch viele, die gut mit den digitalen Hilfsmitteln zurechtkommen, und aus dieser Kenntnis heraus Systemen und Programmen nicht vertrauen, insbesondere wenn sie von US-Tec-Riesen kommen.

    Er wies darauf hin, dass in weiten Teilen Digitalisierung hilfreich unterstützend und zu meist schneller Aufgaben bewältigt.

    Dann wurden die verschiedenen Kategorien vorgestellt, bei denen es zu digitalen Übergriffen kam oder solche Fehlentwicklungen sich anbahnen.

    • Verkehr (kein anonymes Monatsticket beim RMV)
    • Wohnen (die Zwangserhebung von Verbraucherdaten)
    • Die Schule (Einführung einer überflüssigen Schüler-ID)
    • Die Verwaltung (Terminvergabe nur noch über eine Handy-App)
    • Gesundheit (Arzttermine zuweilen nur noch Online)
    • Finanzen (Offline-Banking unverhältnismäßig teuer, Gefährdung des Bargeldes)

    Es wurden einige Mythen angesprochen, die über die Digitalisierung kursieren.
    Bsp: Das doppelte Vorhalten von digitalen und analogen Verfahren wäre unwirtschaftlich. In Wirklichkeit sind vor allem die Kosten bei Systemausfällen sehr hoch.

    Eine Kritik an der „Digitalzwang“: Die Digitalisierung schafft Herrschaftsstrukturen, Abhängigkeiten und grenzt Menschen aus.

    Dabei wirken Datenschutzprinzipien dem Digitalzwang entgegen:

    • Analoge Verfahren schaffen weniger Datenspuren – Datenminimierung
    • Der Personenbezug muss nach einer gewissen Zeit gelöscht werden – Erforderlichkeit
    • Betroffenenrechte machen die Verarbeitung transparent (Auskunft) und geben den Betroffenen Kontrollmöglichkeiten (Berichtigung, Löschung Einschränkung der Verarbeitung)

    Digitalisierung ist kein Wert – daher ist wenig Digitalisierung kein Mangel.

    Von guter, den Menschen unterstützender Digitalisierung kann es nicht genug geben.

    Es darf nicht zu neuen Minderheiten kommen durch Digitalzwang, die diese nicht bewältigen – das wäre entwürdigend.

    Der Erhalt von analogen Alternativen unterstützt ein würdevolleres Leben.

    Daraus leitet sich diese Forderungen ab:

    • Aufnahme der Rechtes auf analoges Leben als Grundrecht in das Grundgesetz – als Ausprägung der Menschenwürde nach Art 1 Grundgesetz
    • Schaffen eines Offline-Zugangsgesetzes

    Auszüge aus der anschließenden Diskussion:

    • Das Zurückgreifen auf Papier ist womöglich ökologischer als der enormer Stromverbrauch der Rechenzentren, z.B. für den Ausbau der KI.
    • Fehlentwicklungen der Digitalisierung – wie WhatsApp – bergen das Risiko der Unumkehrbarkeit – z.B. wenn Schüler sich selbst sozial ausgrenzen müssten, wenn sie auf diese App verzichten.
    • Zur Medienkompetenz gehört es die Risiken digitaler Hilfsmittel vollständig zu kennen, wie z.B: Abhängigkeiten von US-BigTec Konzernen.
    • Manchmal hilft es schon jetzt, ein Papierformular einzufordern. Es darf aber nicht dazu kommen, dass man dies einmal mit „Bedürftigkeit“ begründen muss.
  • Professor Roßnagel und der Digitalzwang

    Prof. Alexander Roßnagel wurde am 10. Dezember 2020 vom Hessischen Landtag einstimmig in das Amt des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt.

    Immer mehr Dinge im alltäglichen Leben sind nur noch online möglich.

    Der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Roßnagel beklagt einen wachsenden Digitalzwang bei wichtigen Dingen des täglichen Lebens wie Parken oder Arztbesuchen. Die digitale Barrierefreiheit werde oft nicht ausreichend berücksichtigt. „Digitalisierung kann viele Prozesse effektiver, effizienter und transparenter machen“, bekräftigte er. Die Probleme, die durch Digitalisierung für bestimmte Menschen entstehen, würden jedoch oft nicht berücksichtigt.
    Statistiken zufolge haben in Deutschland zwischen vier und fünf Prozent der Erwachsenen keinen Internetanschluss und damit kein E-Mail-Postfach, wie der Datenschützer erläuterte. Rund 18 Prozent besitzen demnach kein Smartphone. Dies seien insbesondere ältere oder auch geistig und körperlich eingeschränkte Menschen. Zudem gebe es Personen, die sich die Technik nicht leisten können oder der Digitalisierung skeptisch gegenüber stünden.
    „Dies wird ein gesellschaftliches Problem bleiben“, mahnte Roßnagel. „Die nächste Entwicklungsstufe der IT wird auch die jeweils nächste Generation überfordern“, erläuterte er. „Scheitern heuten viele Ältere an der Bedienung des Smartphones, werden in 20 Jahren viele Ältere an der Nutzung von dann modernster KI scheitern. Auch künftig würden sich viele Menschen moderne IT nicht leisten können“, sagte er. Als Beispiel für digitale Diskriminierung nannte der Datenschützer, dass Parkgebühren immer häufiger nur noch per App zu bezahlen sind. „Dadurch wird auch eine Vielzahl von Daten erhoben – im Gegensatz zum anonymen Parken durch den typischen Bezahlvorgang an dem Münzparkautomat“. Ein weiteres Beispiel sind die Arztbesuche: Gerade bei Spezialisten komme es vor, dass Termine nur noch digital durch spezielle Apps vereinbart werden können, erklärte Roßnagel. Dadurch würden auch Gesundheitsdaten an Dritte übertragen. „Insgesamt hat die Erreichbarkeit der Ärzte per Telefon deutlich abgenommen“.

    Roßnagel forderte, dass bei Dienstleistungen, die zur Daseinsvorsorge zählen, die bisherigen analogen Zugangswege eingeschränkt erhalten bleiben müssen. Helfen könnten „EDV-Inseln“ etwa in Bürgerbüros, an denen Unterstützung angeboten wird.


    Professor Roßnagel hat sich für die Forderung auf ein „Recht auf analoges Leben“ eingesetzt, die aus der massiven Schlechterstellung beim Zugang zu staatlichen Leistungen für ältere Personen, Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen ohne Smartphone oder Internetzugang und bildungsferne Schichten resultiert.

    + Die Diskussion über Digitalzwang ist wichtig, um die Rechte und Möglichkeiten von Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien zu schützen.
    + Parkscheinautomaten werden abgebaut
    + Roßnagel fordert, dass analoge Zugänge für Dienstleistungen, die zur Daseinsvorsorge zählen, erhalten bleiben.

  • Ein Rechtsgutachten zum Thema Digitalzwang

    Der Digitalcourage e.V. hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben
    Das Netzwerk Datenschutzexpertise erhielt den Auftrag zu dem Thema:
    ‚gibt es ein Grundrecht auf ein Leben ohne Digitalzwang?‘
    aus juristischer Sicht zu bewerten.

    Seit längerer Zeit ist ständig zu festzustellen, dass das Analoge in der Gesellschaft und aus unserem Leben herausgedrängt oder abgeschafft wird.
    Es kann sogar sein, dass die Digitalisierung gegen die Würde des
    Menschen und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt.
    Sollte eine totale Digitalisierung des Alltags erfolgen, so schreiben
    es die Autor.innen des Gutachtens, überschreitet dies die Schwelle des Würdeverstoßes: „Der Mensch darf nicht zum ausschließlichen Objekt der Technik werden“.
    Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf Gleichbe-handlung in allen Lebensbereichen. Wird also jemand von einer digital erbrachten staatlichen Leistung ausgeschlossen, kann sich hieraus das Recht auf eine alternative analoge Leistung ableiten, stellt das Gutachten fest.
    Denn: Das ist Diskriminierung! …..
    ……

    Niemand darf benachteiligt werden, weil man nicht permanent digital unterwegs sein will.

    Im Gutachten werden aktuelle Beispiele von Digitalzwang aufgeführt.

    Zum Beispiel:
    = Von Banken, die Papierüberweisungen entweder gar nicht mehr
    annehmen oder viel Geld dafür verlangen,

    = Die Arzttermine, die sich nur noch über das Internet vereinbaren lassen,

    = auch bei den Packstationen, die das Paket nur noch mit Nutzung der App freigeben.

    Beispiel:
    Die elektronische Übermittlung der Einkommensteuerklärung,

    das nächste Beispiel:
    In 2023 wurde die Energiepreispauschale von 200 € für Studierende und Fachschüler.innen nur an die ausgezahlt, die ein Nutzerkonto bei BundID eingerichtet hatten.

    Die Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Alle haben das Recht, selbst zu bestimmen, wer was wann und aus welchem Anlass über sie weiß! Wer aber gezwungen wird, einen bestimmten digitalen Dienst zu nutzen, kann dies nicht mehr bestimmen.

    Mit freundlicher Genehmigung von Digitalcourage

  • Grundrecht auf analoges Leben

    Der Verfassung zum Geburtstag

    Unser Grundgesetz wird heute 74 Jahre alt.
    Wir gratulieren und wünschen uns allen ein neues Grundrecht. Leena Simon Veröffentlicht am 23.05.2023

    Das Grundgesetz verteidigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Doch mit zunehmendem Digitalzwang entsteht eine neue Form der Ausgrenzung, die wir in diesem Jahr besonders ins Auge nehmen möchten:
    Menschen müssen auch davor geschützt werden, aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und benachteiligt zu werden, weil sie kein Smartphone nutzen oder nicht für jeden Quatsch eine zwielichtige App installieren wollen.
    Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer lebenswerten Welt im digitalen Zeitalter dazu.
    Heribert Prantl fasst schon den runden 75. Geburtstag im nächsten Jahr ins Auge und fordert in seinem Newsletter „Prantls Blick“ bis dahin ein neues Grundrecht einzuführen:
    „Ich würde dem Grundgesetz gern ein neues Grundrecht schenken. Grundrechte sind die Fixpunkte, die Haltepunkt, die Glanzpunkte des Grundgesetzes. Sie sorgen sich um die Grundlagen des Zusammenlebens, sie sind Schutz und Schild für Minderheiten. Es gibt nun eine ganz große Minderheit im Land, um die sich derzeit niemand kümmert, auch das Grundgesetz nicht.
    Es sind die Menschen, die mit der neuen digitalen Welt nicht zurechtkommen oder nicht zurechtkommen wollen. Sie dürfen nicht ausgeschlossen werden, sie dürfen nicht ausgeschlossen bleiben. Für sie müssen wir ein neues Grundrecht schaffen, das ihnen die Teilhabe sichert: das Grundrecht auf ein analoges Leben.“ (Heribert Prantl)

    Braucht es Belege für den Bedarf eines solchen Grundrechtes?
    DHL will Kundschaft dumm halten
    Dem schlechten Info-Service der DHL wollten wir mit `neuzustellen.de´ auf die Sprünge helfen. Die Post unterbindet das technisch und bestätigt damit, dass hinter ihrem Verwirrspiel Absicht steckt.
    Herr Prantl hat Recht, dass wir hier keine Ausgrenzung und Diskriminierung hinnehmen dürfen. Und es sind nicht nur alte Menschen und solche, die sich kein Smartphone leisten können, um die es uns hier geht. Denn die Gründe für einen Verzicht auf ein Smartphone sind vielseitig und eigentlich sollte diese gar keine Rolle spielen. Auch wer sich ganz bewusst für den Verzicht auf eine Smartphone entscheidet, darf nicht zur Strafe von der Grundversorgung abgeschnitten oder aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Es gibt einfach viel zu viele gute Gründe, sich gegen ein Smartphone zu entscheiden:

    • Das Glück der Unerreichbarkeit feiern,
    • Menschen treffen wollen, statt aufs Smartphone starren.
    • Ohne Smartphone in Urlaub fahren wollen,
    • betroffen von digitalen Übergriffen sein und jetzt erst mal genug davon haben
    • keinen Bock auf Überwachungskapitalismus haben.
    • Anspruch Technik nur dann zu nutzen, wenn man sie ausreichend versteht.
    • Technik so gut verstehen, dass man sie nicht nutzen will,
    • geistig nicht mehr in der Lage sein, die rasanten Änderungen nachzuvollziehen,
    • nicht das Geld für ein Smartphone haben oder es nicht dafür ausgeben wollen,
    • einen echten Computer daheim bevorzugen
    • im Verzicht aufs Smartphone einen Produktivitätsgewinn sehen.
    • Nicht alle Menschen teilen diese Gründe, denn sie sind ziemlich individuell.
      Aber genau darum geht es ja:
      Wieviel Smartphone wir in unserem Leben haben oder nicht haben wollen, ist eine individuelle Entscheidung, die nicht durch Digitalzwang oder anderweitige Gängelung beeinflusst werden darf.
      Quelle:

    https://digitalcourage.de/blog/2023/grundrecht-analoges-leben

  • Der digitale Wandel in der Gesellschaft

    Humanistische Union, 15. Juli 2024

    Im Jahr 2017 wurde das Recht auf Grundversorgungsleistungen
    in den europäischen Ländern für Sozialrechte festgelegt:
    Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden.
    Die digitale Transformation der Gesellschaft beschleunigt sich zunehmend. Sie betrifft mittlerweile die meisten Bereiche des Alltags: für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Im Zuge dieses Digitalisierungs prozesses werden traditionelle Interaktionskanäle, wie der Kontakt vor Ort (Schalter), per Telefon oder Post, reduziert oder gar abgeschafft. Diese Schwierigkeiten kommen oftmals zu bereits bestehenden sozialen Benachteiligungen hinzu, was bei bereits vulnerablen Personen zu einer „doppelten Belastung“ führt.
    Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben.
    Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben und weitere Ausgrenzungen erfahren: Nichtinanspruchnahme von sozialen Rechten, Bankausschluss, Verlust der Selbstständigkeit und der Energieversorgung, etc.
    Diese Grundlage, die gemeinsame Werte der verschiedenen Mitgliedsstaaten verkörpert, wird heute auf dem Altar der Digitalisierung geopfert. Die Strategie Digitales Jahrzehnt der EU legt fest, dass bis 2030 100% der öffentlichen Dienste, einschließlich der Gesundheitsdienste, online zugänglich sein sollen. Auch andere wichtige Dienstleistungen (Banken, Energieanbieter, öffentlicher Nahverkehr…) verfolgen einen weiteren Digitalisierungsprozess.
    Wir sind uns bewusst, dass wir uns gegen einen Trend wenden, der heute als unausweichlich gilt. Dennoch halten wir es für dringend erforderlich, zu reagieren. In diesem Sinne fordern wir ein Moratorium, um die fortschreitende Digitalisierung grundlegender Dienstleistungen auf europäischer Ebene anzuhalten, wenn diese dazu führt, dass nicht-digitale Dienstleistungen gleichzeitig aufgegeben werden. Wir fordern ein Moratorium, um den Zugang zu allen grundlegenden Dienstleistungen wiederherzustellen und die Aufrechterhaltung nicht-digitaler Kommunikationskanäle mit Dienstleistern der Grundversorgung zu gewährleisten.

    Es muss eine gesellschaftliche Debatte darüber ermöglicht werden, welche Rolle die Digitalisierung in unserem Leben und in unserer Gesellschaft spielen soll. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Debatte, kann eine nachhaltige digitale Transformation gestaltet werden, die dem Willen und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht.

    Ein Moratorium ist unerlässlich, um Gesetze auszuarbeiten und zu beschließen, die das öffentliche Interesse schützen und den Rahmen für das politische Projekt sicherstellen, für das wir uns entschieden haben:

    die Demokratie.

    https://www.humaistische-union.de

    Der Bundesvorstand der Humanistischen Union
    Menschenwürde achten, Bürgerrechte durchsetzen, Demokratie stärken

  • Digitalisierung um jeden Preis?

    Diese Frage stellt der Verein, ‚Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.‘
    Am 25.01.2025 fand die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, eine Tagung zum Europäischen Datenschutztag, statt.

    Im Heft 1/2025 Datenschutz-Nachrichten war der Haupttitel: „Digitalzwang“ gewesen.

    Das Thema steht schon lange auf der Tagesordnung, es wird von der digitalisierungsbetrunkenen Politik nicht beachtet. Diese haben das Motto, nur das digitale ist das Ware. Besser wäre es wenn die Politiker unsere Grundrechte schützen würden.
    Der Digitalzwang der immer mächtiger wird, wird deshalb zu einem Datenschutzthema.

    Tatsächlich sind die `Segnungen´ der Digitalisierung in unserer Gesellschaft allgegenwärtig.
    Doch ebenso präsent ist die hässliche Seite der Medaille, zu der auch der Digitalzwang gehört.
    Gibt es für bestimmte Angebote keine analogen Alternativen, so diskriminiert dies möglicherweise nicht nur alte, arme oder behin-derte Menschen, sondern zwingt uns alle zur Datenpreisgabe, obwohl wir dies nicht wollen und oft nicht mehr kontrollieren können.

    Die Referenten in der Konferenz waren:
    Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung),
    Jutta Gurkmann (Verbraucherzentrale Bundesverband),
    Alexander Roßnagel (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit),
    Rena Tangens (Digitalcourage e. V.),
    Steffen Augsberg (Universität Gießen) und
    Nico Lüdemann (Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft).

    Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.

    Die Redaktion

    https:/www.datenschutzverein.de/2025/03/dana-1-2025-digitalzwang/