Recht auf analoges Leben Rhein-Main

  • Digitalzwang im Alltag: Wo Menschen ausgegrenzt werden I

    Neue Osnabrücker Zeitung u.a. | 03.08.2023 | Von Leon Scherfig |

    Ob Terminbuchungen, Überweisungen, Vorteile fürs Bahnfahren – viele Dienstleistungen werden zunehmend nur noch über App und Internet angeboten. Menschen, die nicht online sind oder sein wollen, grenzt das aus. Experten sprechen von Digitalzwang.

    Ein beträchtlicher Teil der Gesellschaft lebt in Deutschland ohne Internet – und erfährt im Alltag deshalb zunehmend Nachteile: Laut Statistischem Bundesamt sind rund 3,4 Millionen Menschen allein im Alter zwischen 16 und 74 Jahren noch nie online gewesen. Nicht von der Statistik erfasst werden die über 74-Jährigen (9,2 Millionen). Sie hinzugenommen, dürften noch ein paar Millionen Offliner hinzukommen. Noch größer ist die Gruppe, die kein Smartphone nutzt. Dem Deutschen Städte- und Gemeindetag zufolge nutzen mehr als 50 Prozent der über 65-Jährigen kein Smartphone: Rechnerisch sind das mehr als 9 Millionen Menschen, weit mehr als jede oder jeder Zehnte also.

    Welche Probleme folgen für diese Bevölkerungsschicht aus der Digitalisierung? Ein Gradmesser dafür ist der „Digitalzwang-Melder“ des Vereins Digitalcourage. Mittlerweile sind Hunderte Beschwerden bei der Meldeplattform im Netz eingegangen, auf der Menschen ihre Erfahrungen mit sogenanntem Digitalzwang teilen können. Die Themen sind so unterschiedlich wie die Lebensbereiche, die die Digitalisierung umpflügt. Die Beschwerden bei der Meldeplattform sind nur die Spitze des Eisberges, weil Digital-Affine sie vorbringen. Aber sie vermitteln einen Eindruck, wo der technologische Fortschritt ausgrenzt.

    Nutzer üben zum Beispiel Kritik an den Paketstationen der ehemals Deutschen Post, jetzt DHL Group, die nur mit dem Handy zu bedienen sind. Sie beschweren sich darüber, dass sie für bestimmte Vorteile bei Zugreisen zur Smartphone-App der Deutschen Bahn gedrängt werden. Sie melden Beschwerden, weil Arztpraxen nicht mehr telefonisch erreichbar sind, sondern Terminvergaben über Apps privater Anbieter erfolgen müssen.

    Digitalzwang bei DHL und Bahn

    Der Verein Digitalcourage setzt sich seit Jahren für Grundrechte und eine lebenswerte Welt in der digitalen Ära ein. „Wir wollen, dass Technik menschenfreundlich gestaltet wird – und dass es Alternativen gibt. Wir sehen es als einen Akt der Solidarität, dass Angebote auch für Menschen, die nicht im Internet sind bzw. kein Smartphone haben oder haben wollen, nutzbar sind“, sagt Rena Tangens von Digitalcourage. Der Zwang zur Smartphone-Nutzung bringe mit, dass man auf Schritt und Tritt von verschiedensten Apps verfolgt, analysiert und ausgewertet werde. Oder, wohl noch dramatischer, ganz ausgegrenzt wird.

    Der Sozialwissenschaftler Jan-Felix Schrape forscht an der Universität Stuttgart zu den Schwerpunkten Innovations- und Techniksoziologie. Er sagt: „Ganz grundsätzlich geht es Unternehmen meist darum, per sönliche Beratung jetzt in automatisierter Form digital stattfinden zu lassen.“ Dahinter steckt ein Geschäftsmodell. Die Organisationen hätten ein erhebliches Interesse daran, die Menschen an entsprechende Verfahren zu gewöhnen, weil damit große Kosteneinsparungen einhergingen. „Ein Problem besteht darin, dass die verantwortlichen Unternehmen und deren Abteilungen, die Apps und Software entwickeln, nicht hinreichend reflektieren, dass es viele Menschen gibt, die bislang noch kaum Bezug zur digitalen Welt haben“, sagt Schrape. Aus techniksoziologischer Sicht lasse sich „aber immer wieder feststellen, dass es bei neuen Entwicklungen eine große Gruppe an Nachzüglern gibt“.

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    Viele Menschen fordern indes eine schnellere Digitalisierung. Neidvoll geht der Blick in die skandinavischen Länder, in denen Behörden-Dienstleistungen digital verfügbar sind. Hierzulande geht es schleppend voran. Symptomatisch sind die Witze über Fax-Geräte, mit denen die Gesundheitsämter die Corona-Pandemie unter Kontrolle bringen wollten Das Ziel kann es also nicht sein, im Analogen steckenzubleiben. Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist die Digitalisierung von zentraler Bedeutung. Experten wie Rena Tangens von Digitalcourage plädieren allerdings dafür, bei allen digitalen Umwälzungen wo es geht analoge Zugänge offenzuhalten. Kurz: Es braucht die analoge Alternative. Der Soziologe sagt es so: „Neue Technologien eröffnen neue Spielräume, gleichzeitig gehen wir damit aber auch immer neue Abhängigkeitsverhältnisse ein.“

    Wie groß ist diese Abhängigkeit konkret? Wo werden Menschen sanft dazu ermutigt, digitale Dienste zu nutzen, wo besteht ein handfester Zwang? Die Übergänge sind fließend, wie Beispiele aus dem Alltag zeigen.

    Beispiel I: DHL Group, ehemals Deutsche Post

    Mehr als 11.500 Packstationen gibt es in Deutschland. Ältere Modelle rüstet der Paketdienstleister aktuell auf sogenannte App-gesteuerte Packstationen um: Bei den rund 1100 betroffenen Geräten werden Display und Eingabefeld ausgebaut. Abholung und Versand sind nur noch mit dem Smartphone und einer Bluetooth-Verbindung möglich.

    Ein DHL-Sprecher schreibt auf Anfrage: „Es ist uns sehr wohl bewusst, dass es auch Kund:innen gibt, für die die Nutzung der App-gesteuerten Packstationen zunächst einmal gewöhnungsbedürftig erscheinen mag. Aus eben diesem Grund bieten wir zahlreiche Zustellvarianten für alle an.“ Rena Tangens von Digitalcourage hält das, gelinde gesagt, für Augenwischerei: „Wir wissen inzwischen von etlichen Fällen, bei denen ein Paket zu Hause nicht zugestellt wurde und stattdessen in einer solchen App-gesteuerten Packstation gelandet ist.“ Man brauche sich nur eine Zeitlang vor eine solche Packstation zu stellen und werde mit großer Wahrscheinlichkeit auf Menschen treffen, die verwirrt vor der Packstation stehen und nicht wüssten, wie sie an ihr Paket herankommen sollen. „Das als gewöhnungsbedürftig zu verkaufen, erscheint mir zynisch. Es gibt ja viele Menschen, die bewusst nicht die DHL-App, die zur Abholung nötig ist, benutzen wollen“, sagt Tangens. Viele der Beschwerden des „Digitalzwang-Melders“ gingen wegen der DHL-Packstationen ein.

    Beispiel II: Deutsche Bahn und das Bahnbonus-Programm

    „Natürlich will die Bahn am liebsten alles digitalisiert haben, aber das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt einfach noch nicht umsetzbar“, sagt Detlef Neuß, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Er kritisiert, dass das sogenannte BahnBonus-Programm nur noch mit der offiziellen Bahn-App nutzbar sei. Zum Hintergrund: Den sogenannten BahnBonus-Status, ehemals BahnComfort genannt, erhalten Vielfahrer in drei Abstufungen (Silber-, Gold- und Platin-Status). Die Deutsche Bahn ermöglicht den Vielfahrern den Zugang zur DB-Lounge an Bahnhöfen, reserviert spezielle Plätze im Zug und lässt sogar Freigetränke springen. Früher war der Nachweis über eine BahnComfort-Karte zu führen, mittlerweile nur noch per App. Eine Sprecherin der Bahn sagt auf Nachfrage, dass mit der digitalen BahnBonus-Karte auf die Produktion von Tausenden Plastikkarten verzichtet werden könne und das Angebot damit nachhaltiger werde.

    Neuß sieht auch die Vorteile, die die App bringt. Zum Beispiel, dass die Bahn durch deren Nutzung messen kann, wie ausgelastet Züge sind und diese Information direkt den Kunden zur Verfügung stellt. Mit Blick auf das Vorteile-Programm fällt sein Urteil aber hart aus: „Das aktuelle BahnBonus-Programm ist ein Schlag ins Gesicht aller Bahnfahrer, die nicht die offizielle App des Konzerns nutzen können oder wollen.“

  • Digitalzwang im Alltag: Wo Menschen ausgegrenzt werden II

    Beispiel III: Supermärkte und Papier-Prospekte für Angebote

    Am 1. Juli ging für Rewe und für den deutschen Einzelhandel, wie das Unternehmen selbst in einer Pressemitteilung schreibt, eine Ära zu Ende. Deutschlands zweitgrößte Supermarktkette verabschiedet sich vom Papier-Prospekt, der zuvor in Tausende Haushalte ging und in den Märkten auslag. Damit endet auch eine Ära, in der sich Kundinnen und Kunden offline umfassend auf vielen Seiten über günstige Lebensmittel informieren konnten. Statt zu den 25 Millionen Prospekten, die das Unternehmen jede Woche verteilte, sollen die Kunden nun auf digitale Kanäle ausweichen, wenn Sie Geld sparen wollen. Das geht über die Rewe-App (die Daten sammelt), den Newsletter oder die Website.

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    Ein Rewe-Sprecher schreibt auf Nachfrage, dass auch noch TV, Radio, Plakate und Zeitungsanzeigen über die „300 attraktiven Sonderangebote“ informiere. Papier-Prospekte werden jedoch überhaupt keine mehr in den Märkten ausgelegt, bestätigt er. Der Schritt kommt dem Klima zugute: Mehr als 73.000 Tonnen Papier, 70.000 Tonnen CO2 und 1,1 Millionen Tonnen Wasser spare das Unternehmen nach eigenen Angaben ein. Wer aber kein Smartphone oder Internet hat und sich umfassend über Angebote informieren will, ist aufgeschmissen.

    Beispiel IV: Arzttermine und Terminbuchungen

    Dagmar Hirche muss nicht lange nachdenken, wenn sie nach dem einschlägigsten Beispiel für Digitalzwang im Gesundheitswesen gefragt wird. Die Unternehmerin, die Schulungen für Smartphone und Co. für ältere Menschen anbietet, erzählt, wie ihr Telefon während der Corona-Pandemie fast pausenlos klingelte: „Anfangs sollten sich ja die über 80-Jährigen impfen lassen. Das Problem war: Die Telefone waren überlastet und Termine gab es nur online. Die älteren Menschen riefen weinend bei mir an, hatten Angst um ihr Leben und wussten nicht, wie diese Impftermine gebucht werden können.“

    Corona stieß eine Entwicklung an, die für die Digital-Affinen eine Erleichterung ist, Menschen ohne Internet und Smartphone aber in die Verzweiflung treibt: Arztpraxen regeln ihre Terminvergabe zunehmend digital – manche sogar ausschließlich. Das beobachtet auch Rena Tangens anhand der Beschwerden des „Digitalzwang-Melders“. Die Datenschützerin sagt: „Betroffen davon sind keinesfalls nur Senioren. Es sind auch Menschen, die aus finanziellen Gründen kein Smartphone haben. Und es sind solche, die sich sehr gut mit der Technologie der großen Anbieter auskennen und aus Sorge um die eigenen Daten auf die Systeme verzichten.“

    Der Soziologe Jan-Felix Schrape beobachtet, dass ganze gesellschaftliche Gruppen während der laufenden digitalen Transformation aus dem Blick geraten sind. „Senior:innen und randständige Milieus spielen in vielen politischen und gesellschaftlichen Fragen der Digitalisierung kaum eine Rolle.“ Er vermutet, das liege an der vorherrschenden Wahrnehmung, Deutschland sei in Sachen Digitalisierung auf einer Nachholposition. Allen voran die FDP drücke aufs Tempo, dadurch fehle die Zeit „eine Art Interessenausgleich zu diskutieren oder tatsächlich zu sehen, welche Gruppen marginalisiert sind“. Der Verein Digitalcourage leitet daraus eine klare Forderung ab: Im Grundgesetz brauche es ein „Grundrecht auf ein analoges Leben“.

    https://www.reporterdesk.de/gesellschaft/digitalzwang-deutschland-grundrecht-analog-smartphones-probleme

  • EZB peilt Einführung des digitalen Euro 2029 an

    Höchster Kreisblatt 01.11.2025

    (dpa) Die Europäische Zentralbank (EZB) treibt die Arbeit an einem digitalen Euro voran und peilt eine Einführung im Jahr 2029 an. Voraussetzung ist, dass es bis dahin einen Rechtsrahmen dafür gibt. Unabhängig von der noch ausstehenden Einigung auf politischer Ebene beschloss der EZB-Rat, die Vorbereitungen der Notenbank für einen digitalen Euro fortzusetzen. „Wenn die Gesetzgebung im Laufe des Jahres 2026in Kraft tritt, könnte2027 ein Pilotprojekt starten, und das Eurosystem sollte für eine erste Ausgabe des digitalen Euro im Jahr 2020 bereit sein“, teilte die Notenbank in Frankfurt mit. In Zusammenarbeit mit Zahlungsanbietern, Händlern und Verbrauchern wollen die Währungshüter den digitalen Euro fit für die Praxis machen. Ab Mitte 2027 könnten testweise erste Transaktionen durchgeführt werden, hieß es. Seit Jahren tüfteln die Euro-Währungshüter an einer Variante der europäischen Gemeinschaftswährung. Nach Arbeiten an Technologie und Datenschutz hatte die EZB am 01. November 2023 eine auf zwei Jahre angelegte erste Vorbereitungsphase gestartet. Verbraucherbekämen einen digitalen Euro in einer digitalen Geldbörse, einer sogenannten Wallet, gutgeschrieben und könnten in Sekundenschnelle rund um die Uhr zum Beispiel per Smartphone bezahlen. Die Kosten für das gesamte Projekt, das Banken und Sparkassen nach wie vor mit viel Skepsis verfolgen, schätzt die EZB bis 2029 auf rund 1,3 Milliarden Euro für das Eurosystem. „Die anschließenden jährlichen Betriebskosten werden ab 2029 auf etwa 320 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt“, teilte die EZB mit. Mit einem digitalen Euro wollen die Euro-Notenbanken privaten Anbietern vor allem aus den USA, wie PayPal, Mastercard und Visa, die derzeit den Markt für digitale Zahlungen in Europa dominieren, ein europäisches Angebot entgegensetzen.

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  • Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben

    Offener Brief an die europäische Kommission, den Rat der EU und das europäische Parlament

    14. November 2024

    Bürgerrechtsorganisationen aus mehreren europäischen Staaten stellen in diesem Offenen Brief u. a. fest: „Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben.“ Sie fordern deshalb: „Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben.“

    Im Offenen Brief wird die Entwicklung beschrieben: „Für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Im Zuge dieses Digitalisierungsprozesses werden traditionelle Interaktionskanäle, wie der Kontakt vor Ort (Schalter), per Telefon oder Post, reduziert oder gar abgeschafft… Am stärksten von Schwierigkeiten im Umgang mit der Digitalisierung betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, Arbeitslose, Frauen, Menschen mit Behinderungen, wie auch Migrant*innen mit prekären Aufenthaltsstatus. Diese Schwierigkeiten kommen oftmals zu bereits bestehenden sozialen Benachteiligungen hinzu, was bei bereits vulnerablen Personen zu einer ‚doppelten Belastung‘ führt. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben und weitere Ausgrenzungen erfahren, der Energieversorgung etc.“
    Die Unterzeichner*innen des Offenen Briefs konstatieren „eine EU-Strategie voller Widersprüche“ und stellen fest:
    + „Diese Befunde machen einen eklatanten Widerspruch sichtbar: nämlich jenen zwischen den Lebensumständen von 40% der europäischen Bevölkerung, die von bestimmten Nutzungsmöglichkeiten des Digitalen ausgeschlossen sind, und einer europäischen Politik, die nahezu blind die Weiterentwicklung der digitalen Technologien verfolgt.
    + Seit 2011 ist die Europäische Kommission jedoch verpflichtet, bei der Ausführung oder Bereitstellung von Grundversorgungsleistungen auf die Einhaltung gemeinsamer Grundsätze wie allgemeinen Zugang und Gleichbehandlung.
    + Im Jahr 2017 wurde das Recht auf Grundversorgungsleistungen im Europäischen Referenzrahmen für Sozialrechte wie folgt verankert: Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Hilfsbedürftigen wird Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährt.
    + Diese Grundlage, die gemeinsame Werte der verschiedenen Mitgliedsstaaten verkörpert, wird heute auf dem Altar der Digitalisierung geopfert. Die Strategie Digitales Jahrzehnt der EU legt fest, dass bis 2030 100% der öffentlichen Dienste, einschließlich der Gesundheitsdienste, online zugänglich sein sollen…“

    Gefordert wird ein „Moratorium, um die fortschreitende Digitalisierung grundlegender Dienstleistungen auf europäischer Ebene einzufrieren, wenn diese dazu führt, dass nicht-digitale Dienstleistungen gleichzeitig aufgegeben werden. Wir fordern ein Moratorium, um den Zugang zu allen grundlegenden Dienstleistungen wiederherzustellen und die Aufrechterhaltung nicht-digitaler Kommunikationskanäle mit Dienstleistern der Grundversorgung zu gewährleisten. Diese Kommunikationskanäle sollten von angemessener Qualität sein, sich durch eine hohe Verfügbarkeit auszeichnen und keine zusätzlichen Kosten für die Nutzer*innen mit sich bringen (zum Beispiel die eine gute Verfügbarkeit von Amts- und Bankfilialien mit ausreichend langen Öffnungszeiten und gut geschultem Schalterpersonal)…“

    Die im Offenen Brief vertretenen Positionen stehen nicht allein!

    Bereits im September 2023 kritisierten 24 Migrations- und Sozialberatungsstellen aus Hamburg In einem Offenen Brief die Digitalisierungspolitik der Behörden in der Hansestadt. Sie forderten: Digitale Zugänge dürfen analoge / direkte Möglichkeiten, sich an Behörden zu wenden, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

    Und Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hat zu dieser Problematik in MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung unter dem Titel „Das Recht auf ein analoges Leben“ die „Anerkennung eines neuen Grundrechts“ gefordert. Er kommt zum Ergebnis: . „Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergibt sich zum einen das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen. Zum anderen beinhaltet dies das Recht, sich vorzubehalten, im Internet nicht präsent zu sein und nicht namentlich auf Webseiten erwähnt zu werden.“ Und unter der Überschrift „Schnell gelesen …“ fasst Lorenz seine Position abschließend so zusammen:
    + „Für Privatpersonen, die nicht am Internet teilnehmen können oder wollen, ist eine analoge Lösung bereitzustellen. Kosten dürfen für diese analoge Lösung nicht erhoben werden.
    + Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, Steuererklärungen weiterhin in Papierform einzureichen…
    + Eine Abschaffung des Bargelds wäre verfassungswidrig. Auch würde es gegen das Recht auf ein analoges Leben verstoßen, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, aber keine Möglichkeit besteht, bei Behörden bzw. Unternehmen bar zu bezahlen.“

  • Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt fordert Recht auf ein analoges Leben

    01.Juli 2024

    Ende Mai 2024 hat sich der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt mit einer „Anregung an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung“ gewandt, darauf hingewiesen, dass „Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge… der Kommune eine besondere Verantwortung zu(kommt)“ und gefordert:

    „Älteren Menschen muss die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
    Die Bewältigung des Alltags darf nicht beeinträchtigt werden, weil der Zugriff aufs Internet nicht eingeübt ist. Deshalb müssen alle bestehenden Angebote zur Erlangung dieser Kompetenzen unseren älteren Bürger:innen niedrigschwellig angeboten werden, damit die Selbstbestimmung und Autonomie im Alter gestärkt werden…
    Wir betonen das Recht auf ein analoges Leben…“
    In der Begründung seiner Anregung stellt der Seniorenbeirat fest:

    „Durch die zunehmende Digitalisierung werden viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung eingeschränkt und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Viele Dienstleistungsangebote werden ausschließlich digital angeboten, z.B. die Terminvergabe bei Behörden und Arztpraxen. Aufgrund der Schließung von Bank- und Postfilialen werden auch diese Dienstleistungen nur noch online angeboten…
    Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sind deshalb im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu aufgerufen, die digitale Exklusion älterer Bürger:innen ernst zu nehmen und gute digitale wie nicht-digitale Lösungen anzubieten, damit ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Bürger:innen in Deutschland bis ins hohe Alter gewährleistet bleibt…
    Telefonische Erreichbarkeit, Terminvereinbarungen sowie Sprechstunden in Präsenz der unterschiedlichsten Institutionen sollen auch weiterhin analog und nicht nur digital gewährleistet werden.“
    Bei seinen Forderungen stützt sich der Seniorenbeirat auf eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) mit dem Titel „Leben ohne Internet – geht’s noch?“, veröffentlicht im Dezember 2022. Diese Studie ermöglicht erstmals einen umfassenden Einblick, unter welchen subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Menschen ohne Zugang zum Internet leiden. Die Rückmeldungen der Betroffenen zeigen, dass hiervon nahezu alle Lebensbereiche betroffen sind.

    Als erste Fraktion hat die CDU im Frankfurter Stadtparlament sichtbar auf die Initiative des Seniorenbeirats reagiert. Mit einem Antrag vom 05.06.2024 (NR 959) „Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren“ hat die CDU-Fraktion allerdings das Thema Recht auf ein analoges Leben und die damit verbundenen Anforderungen an eine kommunale Daseinsvorsorge aus ihrem Antragstext verbannt und lediglich in der Antragsbegründung kurz erwähnt.

    Im September 2023 kritisierten 24 Migrations- und Sozialberatungsstellen aus Hamburg In einem Offenen Brief die Digitalisierungspolitik der Behörden in der Hansestadt. Sie forderten:

    Digitale Zugänge dürfen analoge / direkte Möglichkeiten, sich an Behörden zu wenden, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

    Und Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hat zu dieser Problematik in MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung unter dem Titel „Das Recht auf ein analoges Leben“ die „Anerkennung eines neuen Grundrechts“ gefordert. Er kommt zum Ergebnis: „Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergibt sich zum einen das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen. Zum anderen beinhaltet dies das Recht, sich vorzubehalten, im Internet nicht präsent zu sein und nicht namentlich auf Webseiten erwähnt zu werden.“ Und unter der Überschrift „Schnell gelesen …“ fasst Lorenz seine Position abschließend so zusammen:

    + „Für Privatpersonen, die nicht am Internet teilnehmen können oder wollen, ist eine analoge Lösung bereitzustellen. Kosten dürfen für diese analoge Lösung nicht erhoben werden.
    + Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, Steuererklärungen weiterhin in Papierform einzureichen…
    + Eine Abschaffung des Bargelds wäre verfassungswidrig. Auch würde es gegen das Recht auf ein analoges Leben verstoßen, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, aber keine Möglichkeit besteht, bei Behörden bzw. Unternehmen bar zu bezahlen.“

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  • Digitale Brieftasche der EU: Was Sie jetzt wissen müssen

    https://www.proliance.ai/blog/digitale-brieftasche-der- eu-was-sie-jetzt-wissen-mussen
    16.02.2024

    Derzeit arbeitet die Europäische Union an einer digitalen Identity-Wallet. Damit können sich EU-Bürger online einfacher ausweisen oder wichtige Dokumente wie den Ausweis oder den Führerschein digital verwahren. Die digitale Brieftasche wird auch für Unternehmen relevant. Doch Datenschützer sehen darin nicht nur Vorteile.

    Die wichtigsten Erkenntnisse

    Einführung der EU Digital Identity Wallet ab 2026.
    Speicherung von Ausweisdokumenten und qualifizierten Unterschriften.
    Nutzung in öffentlichen und privaten Online-Diensten.
    Datenschützer warnen vor möglichen Überwachungsrisiken.
    Pilotprojekte in verschiedenen EU-Ländern testen Anwendungsfälle.
    Worum geht’s überhaupt?

    Die Europäische Union treibt die Digitalisierung weiter voran und führt die bereits 2022 angekündigte digitale Brieftasche (EU Digital Identity Wallet, EUDI-Wallet) ein. Sie gibt EU-Bürgern eine elektronische Identität und wird voraussichtlich ab 2026 verfügbar sein. Erste Pilotprojekte laufen bereits.

    Was ist die EUDI-Wallet?

    Die digitale Brieftasche der EU soll wie eine digitale Wallet funktionieren, die viele Verbraucher bereits von Unternehmen wie Google, Samsung oder Apple kennen. Der Unterschied: In der EUDI-Wallet lassen sich offizielle Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Führerschein speichern. Außerdem sollen EU-Bürger mit der Wallet qualifizierte Unterschriften leisten können. Die EUDI-Wallet ist eine der Vorgaben aus der novellierten „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans-aktionen im Binnenmarkt“, kurz eIDAS 2.0 („electronic IDentification, Authentication and trust Services“). Die überarbeitete Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, ihren Bürgern Zugang zu einer europaweit anerkannten digitalen Identität zu bieten.

    Welche Anwendungsfälle gibt es für die EUDI-Wallet?

    Für die neue digitale Brieftasche der EU gibt es verschiedene Anwendungsfälle. In erster Linie vereinfacht sie die Nutzung von öffentlichen und privaten Online-Diensten in ganz Europa. EU-Bürger werden mit der EUDI-Brieftasche unter anderem

    Bankkonten eröffnen
    Reisetickets verwalten
    Digiale Dokumente wie den elektronischen Personalausweis speichern
    Eine wichtige Rolle wird die Wallet außerdem bei der Authentifizierung im Internet spielen. Große Plattformen wie Amazon und private Dienste, die zur Authentifizierung ihrer Nutzer verpflichtet sind, müssen die Wallet künftig akzeptieren. Private Dienstleister ohne Authentifizierungspflicht können die EUDI-Wallet ebenfalls akzeptieren, um zum Beispiel neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

    Wie können Unternehmen mit der EUDI ihr Angebot verbessern?

    In einem von vier EU-Pilotprojekten wird in Deutschland aktuell das Potenzial der EUDI-Brieftasche im Rahmen von sechs Anwendungsfällen erprobt, darunter die Anmeldung für eine SIM-Karte. An dem Projekt sind die deutschen Mobilfunkanbieter O2 Telefónica, Telekom und Vodafone beteiligt. Neben konkreten Projekten gibt es bereits zahlreiche weitere Ideen für den Einsatz der digitalen Brieftasche für EU-Bürger – einige davon sind im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Schaufenster Digitale Identitäten“ entstanden:

    Login bei E-Mail-Providern
    Identifizierung beim Online-Shopping
    Nachweis der Fahrerlaubnis bei Mietwagen und Carsharing
    Anmeldung beim Finanzamt und Austausch mit Steuerberatern
    Check-in in Hotels
    Digitale Kur- und Gästekarten im Tourismus
    Digitale Identität auf Reisen: alle Dokumente an einem Ort
    Digitaler Ausweis für Mitarbeitende: Einfaches Zurücksetzen von Passwörtern oder die Zeiterfassung
    Management des individuellen CO2-Fußabdrucks
    Gut zu wissen: Laut einer PwC-Umfrage ist etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland – vor allem Menschen unter 45 Jahren – offen dafür, einen digitalen Identitätsnachweis nicht nur für Behördengänge, sondern auch für private Online-Geschäfte zu nutzen.

    Wie funktioniert der Identitäsnachweis?

    Die EUDI-Wallet und die darin gespeicherten digitalen Identitätsnachweise sollen bequem per Smartphone verwaltet und genutzt werden können. Die Nachweise werden von qualifizierten Vertrauensdienstanbietern oder einer staatlichen Stelle geprüft und elektronisch signiert. EU-Bürger müssen der Weitergabe ihrer Daten an sogenannte Relying Parties zustimmen – also Banken, Autoverleiher, Behörden oder anderen Stellen, denen gegenüber sie ihre Identität nachweisen möchten. Nur dann können diese Stellen über eine Vertrau-ensliste der EU prüfen, ob die Nachweise von der ausstellenden Instanz verifiziert wurden. Um die Privatsphäre der Dateninhaber zu schützen, wird die Instanz nicht über die Abfragen informiert.

    Was sagen Datenschützer?

    Um den Datenschutz für EU-Bürger zu gewährleisten, sollen die Wallet-Inhaber selbst über die Weitergabe ihrer Daten entscheiden können. Die EU sieht außerdem ein Datencockpit vor, über das die Nutzer alle Transaktionen ihrer Wallet einsehen und mutmaßliche Datenschutzverletzungen melden können. Zudem soll die EUDI-Wallet datensparsam arbeiten: Bei einer Altersüberprüfung soll zum Beispiel nur bestätigt werden, dass ein bestimmtes Alter überschritten ist und nicht, wie alt die überprüfte Person ist. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen stehen viele Datenschützer der digitalen Brieftasche der EU kritisch gegenüber. Sie fürchten, dass eine Infrastruktur geschaffen werde, die theoretisch eine Überwachung von EU-Bürgern durch die Staaten und Unternehmen ermöglichen könnte. Das sei aus zwei Gründen problematisch:

    Die Nutzung der EUDI-Wallet ist zwar mit einem Pseudonym (Zero-Knowledge-Proof) möglich – dieser Schutzmechanismus ist allerdings nicht verpflichtend und könnte ausgehebelt werden.
    Die von der EU geplanten Authentifizierungszertifikate für Websites könnten es staatlichen Stellen im Besitz eines kryptographischen „Generalschlüssels“ ermöglichen, den Internetverkehr mitzulesen.
    So geht es weiter mit der digitalen Brieftasche

    In Sachen Datenschutz gibt es also noch Diskussionsbedarf. Hier kommt es darauf an, die IT-Architektur so sicher wie möglich aufzusetzen, zum Beispiel nicht als Open Source. Darüber hinaus müssen die EU-Bürger stärker für das Thema Datenschutz sensibilisiert werden. Aktuell wird im Plenum des Europaparlaments über die digitale Identität und die eIDAS 2.0 abgestimmt. Sie tritt dann voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 in Kraft und die Mitgliedsstaaten müssen dann im Laufe des Jahres 2026 eine Wallet bereitstellen. Bis dahin sind unter anderem die technischen Spezifikationen zu klären.

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  • Es gibt ein Recht auf eine analoge Alternative

    Digitalzwang: Es gibt ein Recht auf eine analoge Alternative (netzpolitik.org)

    Ein juristisches Gutachten klärt, in welchen Fällen digitale Dienstleistungen auch analog angeboten werden müssen. Es kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz gehört.

    13.12.2024 – Martin Schwarzbeck

    Digitalzwang schließt auch, aber lange nicht nur, ältere Menschen aus. – CC-BY 4.0 Mullana

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen angewiesen sind, haben ein Recht darauf, diese auch offline nutzen zu können. Das besagt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise. Der Verein digitalcourage, der das Gutachten initiierte, sieht dadurch seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt.

    Das Gutachten, das von Thilo Weichert und Karin Schuler erstellt wurde, klärt, unter welchen Voraus-setzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend ist. Die Grundannahme ist: Es gibt Menschen, die digitale Angebote nicht wahrnehmen können, weil sie sich zum Beispiel die nötigen Geräte und Anschlüsse nicht leisten können, nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder aufgrund einer Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit bestimmten Angeboten haben.

    Andere versuchen, digitale Angebote zu meiden, weil sie sich darum sorgen, was mit ihren Daten geschieht. Laut statistischem Bundesamt hatten 2022 sechs Prozent der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt.

    Ein analoges Angebot zum Schutz vor Diskriminierung

    Gleichzeitig kann, so das Gutachten, Digitalisierung zu größerer Wirtschaftlichkeit und zu mehr Bürgernähe führen. Es gelte also, eine Balance zu finden. „Selbstverständlich kann ein Grundrecht auf eine analoge Alternative zu digitalen Verfahren nicht voraussetzungslos und unbeschränkt bestehen“, heißt es in dem Gutachten.

    Das Recht auf ein analoges Angebot begründen die Autor*innen des Gutachtens unter anderem im Recht auf Datenschutz, im Diskriminierungsverbot, in der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen, Senioren oder sozial Benachteiligten, im Anspruch auf Daseins-vorsorge, im Recht auf Informationsfreiheit und Meinungsäußerung sowie im Rechtsstaatsprinzip.

    Das Gutachten versammelt beispielhaft einige Dienstleistungen, die nur noch digital angeboten werden. Die Energiepreispauschale wurde 2023 beispielsweise nur an Studierende ausgezahlt, die sich bei BundID registriert hatten. Die bayerische Künstlerförderung ist nur digital beantragbar. Einige Banken nehmen keine Papierüberweisungen mehr an.

    Viele Services gibt es nur noch digital

    Es gibt Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation, die ausschließlich digital mit ihren Kund*innen kommunizieren. Ohne Smartphone-App lassen sich Pakete nicht mehr aus Packstationen befreien. In vielen Arztpraxen lassen sich Termine nur noch online vereinbaren. Die Bahncard gibt es nicht mehr als Karte. Eintrittskarten für einige Museen oder Schwimmbäder lassen sich nur noch elektronisch kaufen.

    „Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen“, sagt Karin Schuler. Ihr Co-Autor Thilo Weichert, der auch Co-Vorsitzender von digitalcourage ist, fügt hinzu: „Zur Verdeutlichung ist es sinnvoll, ein Verbot digitaler Diskriminierung verfassungsrechtlich zu fixieren.“ Dieses Anliegen, ein Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen, unterstützt auch der Verein digitalcourage, der zu diesem Zweck eine Unterschriftenaktion betreibt, die noch bis zum 23. Mai 2025 läuft. https://vg03.met.vgwort.de/na/a8309c7441214aa18512608399527414

  • Man muss Smartphones nutzen, um den Alltag gut bewältigen zu können.

    Lesenswerter Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung vom 06/07. Mai 2023

    Raus bist du
    Von Heribert Prantl

    Aus einem Kinderreim wird ein gesellschaftliches Prinzip. Der Kinderreim lautet: „Ene mene muh, und raus bist du.“ Das geht in digitalen Zeiten sehr schnell: Wer kein Smartphone hat oder es nicht einigermaßen behände bedienen kann; wer keinen Zugang zum Internet hat, oder keinen haben will; wer nicht weiß, was eine Bluetooth-Verbindung ist, oder wer sich schwer damit tut, eine herzustellen – der gerät ziemlich schnell an den Rand der Gesellschaft, der ist von einem Teil des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, der tut sich immer schwerer, auch nur ein Bahnticket zu kaufen oder seine Bankgeschäfte zu erledigen. Es gibt eine Diskriminierung der Handylosen, die um sich greift, über die aber zu wenig geklagt wird, weil viele der davon Betroffenen sich genieren.

    Anträge bei Behörden können immer öfter nur noch online gestellt werden. Immer mehr Dienstleistungen und Terminbuchungen werden nur noch online angeboten, viele Banken nehmen Papierüberweisungen nur noch gegen eine Extragebühr an. Analoge Angebote sind teurer als digitale Angebote. Eintrittskarten für manche Museen oder fürs Schwimmbad können bisweilen vor Ort nur noch gegen Aufschlag gekauft werden. Und: In den drei Corona-Jahren war das Leben ohne Internet noch schwerer als ohnehin schon: Da war der digitale Zugang zur Impfung der einzige Zugang, der einigermaßen funktioniert hat; das Handy und die Luca-App waren Lizenz und Passierschein zu den noch verbliebenen Resten des öffentlichen Lebens.

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, aber die mit den Digitalgeräten sind gleicher. Es war und ist mittlerweile fast so, als stünden die Grundrechte unter Smartphone-Vorbehalt: Jeder hat das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit – so er ein Digitalgerät hat und nutzt. Ansonsten: Raus bist du. Dieser Ene-mene-Kinderreim hat freilich noch eine zweite Zeile, mit der das „Raus bist du“ ein wenig hinausgezögert und weitergegeben wird. Diese Zeile heißt: „Raus bist du noch lange nicht, sag mir erst, wie alt du bist“; dann wird mit der genannten Zahl weiter ausgezählt. Es ist Zufall, wen es trifft. Im realen Alltag der digitalen Welt ist das aber kein Zufall: Die digitale Ausgrenzung trifft vor allem ältere und alte Menschen.

    Mehr als die Hälfte der über 65-Jährigen nutzt kein Smartphone, bei den über 80-Jährigen haben zwei Drittel keinen Zugang zum Netz. Sie fühlen sich von den neuen Techniken überfordert; nicht wenige sind eigentlich interessiert, hatten aber keine Gelegenheit, die digitale Welt zu erlernen. Sie fühlen sich analphabetisiert. Es ergeht ihnen in der digitalen Gesellschaft wie ihrem Vierbeiner vor der Metzgerei. Dort hängt das Schild: „Wir müssen draußen bleiben.“ Digitalfreaks wiegeln ab und weisen darauf hin, dass „dieses Problem“ in zehn oder fünfzehn Jahren ausgestorben sein wird. Wer so redet, verhöhnt die Alten. Wo bleibt da die Fürsorge, die in der Corona-Zeit die Begründung für massiv einschränkende Maßnahmen war? Smartphone und Tablet sind wunderbare Geräte – zum Kommunizieren, zum Fotografieren, zum Navigieren, zum Registrieren, zum Archivieren. Aber dürfen Staat und Gesellschaft sie zur Zwangsbeglückung mit dem Kollateralnutzen Personalabbau und dem Kollateralschaden Ausgrenzung verwenden?

    Spanier begehren auf unter dem Motto: „Ich bin zwar alt, aber kein Idiot.“

    In Spanien hat ein 78-jähriger Mann, Carlos San Juan aus Valencia, mit einer Unterschriftenaktion gegen den Digitalzwang Wirtschaft und Politik aufgescheucht. Er sammelte mehr als sechshunderttausend Unterschriften für seine Petition, die den Namen „Soy mayor, no idiota“ trug, auf Deutsch: „Ich bin zwar alt, aber kein Idiot“. Er wollte die Banken verpflichten, wieder analoge Angebote zu machen und das klassische Sparbuch beizubehalten; er hatte Erfolg damit. In Deutschland hat der Verein Digitalcourage in Bielefeld, geleitet von der Internet-Pionierin und Künstlerin Rena Tangens, eine Sammelstelle für Digitalzwang eingerichtet, einen „Digitalzwangsmelder“. Begründung: Wenn Menschen kaum mehr eine Wahl bleibt, ob sie ein digitales Angebot nutzen wollen oder nicht, dann sei das ein Problem. Der Verein nennt Beispiele: Schulinformationen, die nur noch über Whatsapp-Gruppen verbreitet werden; Haushaltsgeräte, die ausschließlich mit einer aktiven Internetverbindung funktionieren. Als Digitalzwang darf man es auch bewerten, wenn die analogen Alternativen zum digitalen Prozedere äußerst umständlich und äußerst zeitraubend sind.

    Der Verein Digitalcourage ist sehr technikaffin; er wehrt sich aber dagegen, dass „die Demokratie verdatet wird“; das gute digitale Leben schließe die Wahlfreiheit und das Analoge mit ein. Alljährlich vergibt er die „Big Brother Awards“; das sind Negativ-Auszeichnungen für die „Datenkraken“ in Wirtschaft und Politik. Einen dieser Pranger-Preise erhielt soeben die Deutsche Post/DHL dafür, wie sie ihre Packstationen digital umrüstet. Man kann also dort nicht einfach unter Vorlage des Personalausweises sein Paket in Empfang nehmen. Man braucht dazu nun ein Smartphone, auf dem man die einschlägige App installiert hat, also die Post & DHL App. Wer kein Smartphone hat, der schaut mit Ofenrohr ins Gebirge – der kriegt also sein Paket nicht. Die Bluetooth-Verbindung wird im Übrigen dann, wenn man sie als Smartphone-Nutzer denn hergestellt hat, von der Post ungefragt dafür genutzt, Daten an Tracking-Firmen zu übersenden. So beklagt es Digitalcourage.

    Inklusion klingt gut – muss aber auch für Menschen ohne Handy gelten

    Es ist dies ein weiteres Beispiel für die exzessive Selbstverständlichkeit, mit der das Bedürfnis, ein analoges Leben zu führen, missachtet wird. In einer Gesellschaft, die sehr zu Recht viel von nötiger Barrierefreiheit und Inklusion redet, wird die digitale Exklusion einer Offline-Minderheit offensichtlich von der Mehrheit einfach akzeptiert. Es geht aber auch hier um das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Offliner dürfen nicht behindert werden, jedenfalls dann nicht, wenn es um ihre Grundbedürfnisse geht. Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht; dieses gilt auch dann, wenn die Barrieren digitaler Natur sind.

    Wie räumt man Barrieren weg? Menschen müssen die Wahl haben, ob sie Apps und digitale Angebote nutzen oder nicht; daran kann und darf es jedenfalls dann keinen Zweifel geben, wenn es um die Grund- und Daseinsvorsorge geht, zu deren Aufrechterhaltung der Staat verpflichtet ist. Die Gesellschaft braucht Wahlfreiheit zwischen digital und analog. Es muss ein Recht auf ein analoges Leben geben; es muss ausdrücklich und eindringlich formuliert werden – als Grundrecht. Es ist dies praktizierter Minderheitenschutz. Und es ist dies ein sehr praktisches Geschenk zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes.

    Raus bist du – Denkanstoß zum Thema „Konnektivität und Inklusion“ von Heribert Prantl

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  • Brauchen wir ein Recht auf analoges Leben?

    Digitalisierung Von Andre Zantow

    Ein dunkelhaariger Mann sitzt auf einem grauen Sofa und hat einen Fuß auf dem Couchtisch abgelegt. Vor ihm ein altmodischer Kassettenrekorder.

    Digitalisierung erzeugt auch Zwänge. Kann man sich dagegen wehren?

    Schnell gilt als rückständig, wer immer noch mit Bargeld zahlt und lieber vor Ort als online einkauft. Doch ist ein volldigitalisiertes Leben wirklich das bessere? Nein, sagen Kritiker und verweisen auf Datenmissbrauch und Erkenntnisse aus der Hirnforschung.

    Karin ist 75. Wir sind verabredet zum Telefonieren übers Festnetz. Ein Smartphone habe sie auch, aber das nutze sie kaum.

    „Telefonieren tue ich damit gar nicht“, sagt sie. „Ich habe da auch nur eine Karte. Und mehr will ich auch nicht.“

    Wenn ihr Sohn sie vom Arzt abhole, brauche die Rentnerin das Mobiltelefon. Aber Messengerdienste nutzen, wie es Freunde ihr mal geraten habe: eher nicht.

    „Die haben mich ja immer bearbeitet: ‚Mensch, Karin, du musst das ja auch haben, dann können wir dir mal eine Nachricht schicken.‘ Und ich war dann ganz eisern und habe gesagt, ich möchte das nicht. Und dann möchte ich das auch nicht.“

    Karin ist keine Technikgegnerin, sie habe als Buchhalterin schon mit den ersten Lochkarten-Computern gearbeitet, sagt sie. Und heute verweist sie mit Freude auf ihren vollautomatischen Rasenmäher im Garten: „Oh, der ist ganz toll. Ich habe den nun schon das zweite Jahr.“

    Und woher weiß der, wo der langfahren muss?

    „Ja, da ist der Computer darin. Da muss man wirklich staunen, was der Fortschritt alles so gebracht hat.“

    Internetverbot – die härteste Strafe für Kinder

    Der Fortschritt hat unser Leben in fast allen Bereichen digitalisiert. Einkaufen: aus dem heimischen Wohnzimmer. Die Heizung regulieren: von unterwegs per App. Freunde treffen: überall am Handy. Laut einer Studie des Digitalverbandes Bitkom nutzen 81 Prozent der Menschen in Deutschland ein Smartphone, und der Großteil kann sich ein Leben ohne diese Geräte nicht mehr vorstellen. Das gilt für Kinder inzwischen auch. Zu den härtesten Strafen von Eltern gehört heute Smartphone- oder Internet-Verbot.

    „Weil das ein Suchtpotenzial in sich birgt“, sagt Reinhard Retzer. „Ich kenne die Kämpfe aus eigener Erfahrung als Vater.“

    Retzer ist Mittelschullehrer in Oberbayern und Bildungsbeauftragter der Ökologisch-Demokratischen Partei. Die ÖDP erreichte zuletzt genügend Stimmen, um einen Abgeordneten ins EU-Parlament zu schicken, startete die erfolgreiche Initiative „Rettet die Bienen“ und forderte im Landtagswahlkampf in Bayern ein Recht auf analoge Kindheit.

    „Momentan ist es ja so: Medienkompetenz und digitale Medien sind in aller Munde, und überall kommen Forderungen auf, das möglichst früh den Kindern zu vermitteln. Aber aus Sicht der ÖDP ist es sehr kritisch zu sehen. Und da befinden wir uns in Gesellschaft vieler Psychologen und Kinderärzte. Die Kulturtechniken lernt man nicht am Tablet.“

    „Da spielen knallharte Wirtschaftsinteressen eine Rolle“

    Milliarden zu investieren, um alle Grundschüler mit Tablets auszustatten, hält die ÖDP für den falschen Weg in der Schulpolitik. Bei diesen Digital-Förderprogrammen würden Technikkonzerne wie Samsung als Berater am Tisch sitzen.

    „Da spielen knallharte Wirtschaftsinteressen eine Rolle. Dessen muss man sich bewusst sein. Und das ist der Ansatz der ÖDP, wir dürfen unsere Kinder diesen Wirtschaftsinteressen nicht schutzlos ausliefern. Das steckt auch noch mit dahinter.“

    Auch der ÖDP-Politiker sieht sich nicht als Technik-Feind.

    „Momentan Homeschooling: Wir brauchen das! Aber in der Grundschule oder in der Kita sehen wir das sehr kritisch.“

    Ein junge mit orangenen Kopfhörern sitzt mit Schulbüchern vor einem Computer.

    Kritiker wie der ÖDP-Politiker und Lehrer Reinhard Retzer warnen vor zu viel Digitalisierung bereits in Grundschule oder Kindergarten.

    Bis etwa zur fünften Klasse habe eine analoge Kindheit klare Vorteile für die Entwicklung:

    „Da spielen auch Erkenntnisse aus der Gehirnforschung eine Rolle. Das soziale Gehirn entwickelt sich durch soziale Erfahrungen und persönlichen Umgang miteinander. Das geschieht im Anblicken anderer und nicht im Anklicken von Links. Für eine umfassende Gehirnentwicklung sind die physische Bewegung im Raum wichtig, begeisternde Sinneswahrnehmungen, Handwerksarbeiten, eigene Ideen und Begegnungen mit anderen Menschen.“

    Geld zum Anfassen und persönlicher Kontakt

    „Der Kontakt mit den Verkäufern. Ich mag das Reden gerne, das Besprechen, das Beraten. Das mache ich gern“, sagt Rentnerin Karin.

    Sie geht ganz analog in Geschäfte zum Einkaufen. Kein Shopping im Internet. Sie braucht den Kontakt. Genauso wie Geld zum Anfassen:

    „Sie reden ja viel davon, dass das eines Tages kommt, dass du gar kein Geld mehr in der Hand hast. Aber da können sie ja nicht einfach so über die Menschheit bestimmen, oder?“

    Dieses ungute Gefühl, dass die Digitalisierung immer weitergeht, uferlos wird, einen persönlich abhängt – das bringt nicht wenige zu einer Rückbesinnung auf die analoge Welt. Man könnte fast von einem Trend sprechen, den der Politologe Andre Wilkens mit seinem Bestseller „Analog ist das neue Bio“ aufgegriffen hat:

    „Was heute als Bio bezeichnet wird, war Anfang des 20. Jahrhunderts Mainstream. Es gab nichts anderes. Dann kam die Industrialisierung mit Maschinen mit Düngern, und das hat die ganze Landwirtschaft erobert. Und es gab ein paar Spinner – gerade in der Schweiz und in Deutschland –, die gesagt haben: Nein, da machen wir nicht mit! Wir machen Landwirtschaft wie eh und je. Die waren 50 Jahre lang Spinner, bis die Nebenwirkungen von industrieller Landwirtschaft zum Vorschein kamen.“

    Es geht um mehr als Papierbook versus E-Book

    Diese „Nebenwirkungen“ sieht Andre Wilkens auch bei der Digitalisierung. Spätestens seit den Enthüllungen durch den Ex-US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden 2013. Menschliches Handeln landet zunehmend in Serverfarmen, wird analysiert, genutzt von Regierungen, Firmen, Hackern.

    „Hoffentlich stimmen mir da viele zu: Mensch ist mehr als Daten! Und Mensch ist mehr als Datenproduzent! Mensch ist mehr als eine Datei in einem großen digitalen System. Darum geht’s. Und nicht um die Frage, ob man ein analoges Buch liest oder ein digitales.“

    Wilkens Buch endet mit einem Manifest für eine menschliche digitale Welt, in der wir uns fragen müssten: Was ist uns wichtig aus dem früheren analogen Leben? Was müssen wir hinüberretten?

    „Freunde sind wichtig, Zusammenkommen, Party, auch was anfassen können. Eigentlich geht es um die Frage: Was ist Mensch? Und was will Mensch? Und kann eine totale digitale Welt das abbilden?“

    Was, wenn eine digitale Pandemie alles lahmlegt?

    In einer totalen digitalen Welt arbeiten vor allem die Maschinen und ihre Algorithmen. Mit fatalen Folgen – das zeigen schon einige Tech-Konzerne heute, meint Andre Wilkens:

    „Wir haben einen digitalen Sektor, der praktisch keine Steuern bezahlt. Er konkurriert gegen einen anlogen Sektor, der Steuern bezahlt und Menschen beschäftigt. Das ganze Steuersystem benachteiligt den analogen Sektor. Also, über das ganze Steuersystem, Wirtschaftslenkungssystem gibt es wahnsinnig viel zu machen.“

    Und was ist, wenn kein biologischer Virus, sondern ein digitaler unsere Systeme mal lahmlegt in einer künftigen digitalen Pandemie, gibt der Berliner Buchautor zum Ende noch zu bedenken. Dann braucht es wohl mindestens als Backup noch das Recht auf Analog.

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitalisierung-brauchen-wir-ein-recht-auf-analoges-leben-100.html

  • Mündige Bürger haben ein Recht auf ein analoges Dasein

    Kolumne von Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung

    Pakete abholen nur mit Smartphone, Terminvereinbarung nur digital: Das ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein Leben muss auch ohne Handy organisierbar sein. Das gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum.

    Die Deutsche Post rüstet ihre Packstationen so um, sodass sie nur noch mit Smartphone und eigens installierter Post- und DHL-App funktionieren. Wer die nicht hat, kriegt zwar eine Zustellbenachrichtigung, steht aber dann ratlos vor einer gelben Wand ohne Display. „Hier wird Zug um Zug eine Leistung der Grundversorgung mit Digitalzwang und damit auch mit Überwachung belegt“, beklagte soeben Rena Tangens vom Bielefelder Verein Digitalcourage beim Europäischen Datenschutztag in Berlin.

    Die Digitalisierung ist an einem kritischen Punkt angelangt, an dem zu oft aus Wohltat Plage wird. Die Post setzt die „Digital only“-Strategie des Bundesministers für Digitales, Volker Wissing, um. „Wir müssen“, sagt der, „analoge Parallelstrukturen konsequent abbauen und auf komplett digitale Prozesse setzen.“ Das ist freilich eine Strategie, die in die Verfassungswidrigkeit führt. Warum? Selbst die Angebote der staatlichen Grundversorgung und der kommunalen Daseinsvorsorge werden zunehmend an das Smartphone gekoppelt.

    Wenn Digitalisierung Menschen nicht mehr hegt, sondern sie überrollt oder überfordert; wenn der Zugang zur Daseinsvorsorge davon abhängt, dass man ein iPhone hat und es einigermaßen behände bedienen kann; wenn analoge Alternativen zum digitalen Prozedere gar nicht vorhanden oder extrem umständlich sind; wenn die Demokratie also komplett verdatet wird – dann ist es, bei aller Liebe zur Digitalität, höchste Zeit dafür, sich auf das zu besinnen, was Datenschutz ist und sein soll: Er ist nicht einfach ein Schutz der Daten. Er ist ein Schutz der Menschen in der digitalen Welt. Er ist das zentrale Grundrecht, er ist das Ur-Grundrecht der Menschen in der Informations- und Internet-Gesellschaft. Datenschutz schützt nicht abstrakte Daten, sondern konkrete Bürgerinnen und Bürger.

    Daten sind Ausdruck der Persönlichkeit

    Die Daten sind Ausdruck und nicht Abfall der Persönlichkeit. Und weil das so ist, muss gewährleistet sein, dass sie nicht einfach auf digital-kommerziellen Wertstoffhöfen recycelt werden. Der Datenschutz muss davor schützen, dass die Internetfirmen ihre Kundschaft rastern und steuern, lenken und leiten. Er muss davor schützen, dass Tracking-Firmen die Daten aus dem Netz abgreifen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Jahr 1983 will den Bürger „gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten“ schützen. Das war damals sehr weitsichtig und es ist heute sehr anrührend. Es stammt aus einer Zeit, in der Computer gewaltig große Ungetüme waren; die Größe der Computer ist sehr geschrumpft – auf Smartphone-Größe.

    Das Smartphone ist ein sehr kleines Gerät, das viele Menschen andauernd mit sich herumtragen. Selbst die Angebote der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge werden zunehmend an das Smartphone gekoppelt. Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag; er ist eine Diskriminierung der Handylosen, die sich ein Smartphone nicht leisten können oder wollen. Anträge bei Behörden und den Unternehmen der Daseinsvorsorge können immer öfter nur online gestellt werden; immer mehr Dienstleistungen und Terminbuchungen werden nur noch digital angeboten; wenn es ein analoges Angebot überhaupt noch gibt, ist es oft abschreckend kundenunfreundlich.

    Bisher heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Artikel ist ausdrücklich um ein Recht auf ein analoges Leben zu erweitern, genauer gesagt um ein „Recht auf einen analogen Zugang zur Daseinsvorsorge“. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben darf nicht unter Smartphone-Vorbehalt stehen; die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur auch nicht. Es geht um Inklusion. Inklusion heißt Abbau von Barrieren, Inklusion heißt Zugänglichkeit, und zwar nicht nur zu Gebäuden und Verkehrsmitteln. Inklusion ist also kein bautechnisches, sondern ein gesellschaftspolitisches Prinzip, es ist ein Konzept gegen den Ausschluss von Menschen aus dem Gemeinschaftsleben. Das Recht auf ein analoges Leben gehört zum Grundrecht auf Achtung und Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

    Werden die analog arbeitenden Menschen aussterben?

    Digitalfreaks halten ein solches Grundrecht auf ein analoges Leben für überflüssig und lächerlich. Das sei so, sagen sie, als würde man ein Recht auf Analphabetismus propagieren. Im Übrigen sterbe das Problem mit den jetzt Alten ohnehin aus. Das ist erstens zynisch und zweitens falsch. Falsch ist es erstens schon deswegen, weil auch die heute Jungen alt werden und ihnen dann der behände Umgang mit neuen Apps und sonstigen Innovationen womöglich nicht mehr so leichtfällt. Falsch ist die Aussterbetheorie zweitens auch deswegen, weil es viele sehr technikaffine Junge gibt, die die Gefahren der Digitalität sehr gut kennen – und daher vor dem Digitalzwang und der damit verbundenen Überwacherei warnen. Digital Detox, die digitale Entgiftung, ist also nicht einfach nur eine Lifestyle-Frage. Es geht um den bewussten Verzicht auf eine Technik, die umfassende Überwachung beinhaltet. Wer sagt, er habe nichts gegen ein Überwachen, weil er nichts zu verbergen habe, der mag sich dem Digitalzwang und dem Überwachungskapitalismus fügen. Wer nicht so wurstig ist, der braucht die Wahlfreiheit zwischen einem digitalen Dasein und seinem analogen Sosein. Das Recht auf ein analoges Leben ist ein Recht des mündigen Bürgers.

    Hinweis: Diese Kolumne erschien zuerst am 30.01.2025 in der Süddeutschen Zeitung.

    Mündige Bürger haben ein Recht auf ein analoges Dasein