Ein Bürger wandte sich kürzlich an die Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main mit der Beschwerde, dass flächendeckend in hunderten von Mietwohnungen des gewerblichen Vermieters ABG Frankfurt Holding funkfähige Zähler für Wasser und Heizung eingebaut wurden. Er hat dies bisher erfolgreich verhindern können. Diese Zähler senden in einem beachtlichen Funkfeuer Messdaten an den Dienstleister „ista Deutschland GmbH“, der im Auftrag der ABG Frankfurt Holding die technische Infrastruktur stellt. Dabei erhält auch die ABG diese Verbrauchsdaten.
Dieser Bürger hat den Einbau bisher standhaft verweigert. Die ABG ist nun dazu übergegangen, auf dem Klageweg ihr Anliegen zu erzwingen. In einer Überrumplungsaktion ist das teilweise bereits geschehen. Im Sommer 2024 wurde der Wasser-Zähler in der Keller-Waschküche bereits ohne seine Zustimmung funkfähig aufgerüstet.
All dies sind personenbezogene Verbrauchsdaten von hunderten von Mietern. Diese Informationen lassen einen Rückschluss darauf zu, wann ein Mieter seine Wohnung tatsächlich bewohnt und wann nicht. Außerdem geben sie über den Verbrauch Auskunft darüber, ob gerade Gäste in der Wohnung wohnen und wie viele und wie lange. Weitere Schlussfolgerungen, ja ungeahnte Möglichkeiten zur Überwachung von Mietern, sind denkbar.
Der rechtliche Hintergrund für die Erhebung dieser Verbrauchsdaten ist höchst wackelig. So hat es der deutsche Gesetzgeber versäumt, eine klare Zweckbindung für diese Verbrauchsdaten zu definieren. Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) erlaubt aber keine Datenverarbeitung ohne Zweckbindung. So ist es wahrscheinlich, dass die AGB Frankfurt Holding sich auf eine europarechtswidrige Rechtsgrundlage zu stützen versucht.
Die Bürgerinitiative Recht auf analoges Leben Rhein-Main unterstützen diesen Bürger in seiner Gegenwehr.
An dieser Stelle informieren wir über den Fortgang des Verfahrens – noch gibt es keinen Gerichtstermin.
Von Jakob Wolle