Recht auf analoges Leben Rhein-Main

  • Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben

    An die europäische Kommission, den Rat der EU und das europäische Parlament
    15. Juli 2024 von Gemeinsame Erklärung

    Für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden.

    Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben.

    Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben.

    Digitale Medien werden unumgänglich

    Die digitale Transformation der Gesellschaft beschleunigt sich zunehmend. Sie betrifft mittlerweile die meisten Bereiche des Alltags: für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Im Zuge dieses Digitalisierungsprozesses werden traditionelle Interaktionskanäle, wie der Kontakt vor Ort (Schalter), per Telefon oder Post, reduziert oder gar abgeschafft.

    Obwohl mehr als 40 % der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Am stärksten von Schwierigkeiten im Umgang mit der Digitalisierung betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, Arbeitslose, Frauen, Menschen mit Behinderungen, wie auch Migrant*innen mit prekären Aufenthaltsstatus.

    Diese Schwierigkeiten kommen oftmals zu bereits bestehenden sozialen Benachteiligungen hinzu, was bei bereits vulnerablen Personen zu einer „doppelten Belastung“ führt.

    Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben und weitere Ausgrenzungen erfahren: Nichtinanspruchnahme von sozialen Rechten, Bankausschluss, Verlust der Selbstständigkeit, Verlust der Energieversorgung etc.

    Eine EU-Strategie voller Widersprüche

    Diese Befunde machen einen eklatanten Widerspruch sichtbar: nämlich jenen zwischen den Lebensumständen von 40% der europäischen Bevölkerung, die von bestimmten Nutzungsmöglichkeiten des Digitalen ausgeschlossen sind, und einer europäischen Politik, die nahezu blind die Weiterentwicklung der digitalen Technologien verfolgt.

    Seit 2011 ist die Europäische Kommission jedoch verpflichtet, bei der Ausführung oder Bereitstellung von Grundversorgungsleistungen auf die Einhaltung gemeinsamer Grundsätze wie allgemeinen Zugang und Gleichbehandlung.

    Im Jahr 2017 wurde das Recht auf Grundversorgungsleistungen im Europäischen Referenzrahmen für Sozialrechte wie folgt verankert: Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Hilfsbedürftigen wird Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährt.

    Diese Grundlage, die gemeinsame Werte der verschiedenen Mitgliedsstaaten verkörpert, wird heute auf dem Altar der Digitalisierung geopfert. Die Strategie Digitales Jahrzehnt der EU legt fest, dass bis 2030 100% der öffentlichen Dienste, einschließlich der Gesundheitsdienste, online zugänglich sein sollen. Auch andere wichtige Dienstleistungen (Banken, Energieanbieter, öffentlicher Nahverkehr…) verfolgen einen weiteren Digitalisierungsprozess. Wenn die EU diesen Kurs beibehält, droht sie 40 % ihrer Bürgerinnen und Bürger grundlegende Rechte und Dienstleistungen zu entziehen, vor allem dann, wenn es keine nicht-digitalen Alternativangebote gibt.

    Problematische Lösungsansätze: Weiterbildung und Rechtsautomatisierung

    Zwar erkennen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten an, dass es dringend notwendig ist, die Bevölkerung im Umgang mit digitalen Medien zu schulen und digitale Hilfsangebote zu schaffen, um Menschen in Schwierigkeiten zu begleiten. Programme zur digitalen Integration sind tatsächlich auch notwendig, stellen aber nur eine Teilantwort dar. Das Erlernen der digitalen Medien, insbesondere die Nutzung digitaler Technologien für Behördengänge, braucht Zeit. Für die 20 % der Europäer*innen, die Probleme beim Lesen und Schreiben haben, bestehen zusätzliche Hürden, die den Lernprozess verlängern. Hinzu kommt, dass für Menschen mit Behinderungen die Nutzung digitaler Medien teilweise unmöglich bleibt.

    Die Automatisierung von Rechten, die durch groß angelegte Datenverarbeitung und den Einsatz von Algorithmen ermöglicht wird, wird als Lösung für die Komplexität und die Schwierigkeiten der Verwaltung dargestellt. Sie soll den Bürger*innen ermöglichen, ohne zusätzliche Schritte direkt auf die Rechte und Dienstleistungen zugreifen zu können, auf die sie Anspruch haben. Ein derartiger Automatisierungsprozess mag zunächst überzeugend wirken, wirft jedoch eine Vielzahl an Fragen auf. Er birgt das Risiko, dass sich Diskriminierungen unter dem Deckmantel der Objektivität verstärken oder automatisieren. Aktuelle Beispiele derartiger Diskriminierungen haben sich in den Niederlanden und in Frankreich ereignet: Tausende Familien wurden durch Algorithmen des Sozialbetrugs verdächtigt oder sogar fälschlicherweise beschuldigt aufgrund von bereits in der Gesellschaft vorhandenen rassistischen, klassenspezifischen und sexistischen Stereotypen. Einigen Haushalten wurden überlebenswichtige Einnahmen entzogen.

    Ein Moratorium um den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wiederherzustellen und eine öffentliche Debatte und verbesserte Gesetzgebung zu ermöglichen

    Wir sind uns bewusst, dass wir uns gegen einen Trend wenden, der heute als unausweichlich gilt. Dennoch halten wir es für dringend erforderlich, zu reagieren. In diesem Sinne fordern wir ein Moratorium, um die fortschreitende Digitalisierung grundlegender Dienstleistungen auf europäischer Ebene einzufrieren, wenn diese dazu führt, dass nicht-digitale Dienstleistungen gleichzeitig aufgegeben werden. Wir fordern ein Moratorium, um den Zugang zu allen grundlegenden Dienstleistungen wiederherzustellen und die Aufrechterhaltung nicht-digitaler Kommunikationskanäle mit Dienstleistern der Grundversorgung zu gewährleisten. Diese Kommunikationskanäle sollten von angemessener Qualität sein, sich durch eine hohe Verfügbarkeit auszeichnen und keine zusätzlichen Kosten für die Nutzer*innen mit sich bringen (zum Beispiel die eine gute Verfügbarkeit von Amts- und Bankfilialen mit ausreichend langen Öffnungszeiten und gut geschultem Schalterpersonal).

    Im Jahr 2023 verabschiedete die Parlamentsversammlung des Europarats, die die Stimmen von 700 Millionen Europäer*innen vertritt, eine Richtlinie zur digitalen Spaltung in der den Mitgliedsstaaten empfohlen wird: Übergang von einer Logik vollständig digitaler öffentlicher Dienste zu einer Logik der vollständigen Zugänglichkeit dieser Dienste, einschließlich der Beibehaltung des nicht-digitalen Zugangs zu öffentlichen Diensten, wo immer dies erforderlich ist, um den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten und deren Kontinuität sowie deren Anpassung an die Nutzer zu gewährleisten.

    Ein Moratorium ist erforderlich, damit die EU-Mitgliedstaaten die Empfehlung des Europarats umsetzen.

    Zugleich muss eine gesellschaftliche Debatte darüber ermöglicht werden, welche Rolle die Digitalisierung in unserem Leben und in unserer Gesellschaft spielen soll. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Debatte, kann eine nachhaltige digitale Transformation gestaltet werden, die dem Willen und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Nicht zuletzt ist ein Moratorium unerlässlich, um Gesetze auszuarbeiten und zu erlassen, die das öffentliche Interesse schützen und den Rahmen für das politische Projekt sicherstellen, für das wir uns entschieden haben: die Demokratie.

    Der Bundesvorstand der Humanistischen Union

    Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben – Humanistische Union (humanistische-union.de)

  • Grundrecht für ein analoges Leben

    Der Verfassung zum Geburtstag. Unser Grundgesetz wird heute 74 Jahre alt. Wir gratulieren und wünschen uns allen ein neues Grundrecht.

    Grundrecht auf analoges Leben Leena Simon Veröffentlicht am 23.05.2023

    Das Grundgesetz verteidigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Doch mit zunehmendem Digitalzwang entsteht eine neue Form der Ausgrenzung, die wir in diesem Jahr besonders ins Auge nehmen möchten: Menschen müssen auch davor geschützt werden, aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und benachteiligt zu werden, weil sie kein Smartphone nutzen oder nicht für jeden Quatsch eine zwielichtige App installieren wollen.

    Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer lebenswerten Welt im digitalen Zeitalter dazu.

    Heribert Prantl fasst schon den runden 75. Geburtstag im nächsten Jahr ins Auge und fordert in seinem Newsletter „Prantls Blick“ bis dahin ein neues Grundrecht einzuführen:

    „Ich würde dem Grundgesetz gern ein neues Grundrecht schenken. Grundrechte sind die Fixpunkte, die Haltepunkt, die Glanzpunkte des Grundgesetzes. Sie sorgen sich um die Grundlagen des Zusammenlebens, sie sind Schutz und Schild für Minderheiten. Es gibt nun eine ganz große Minderheit im Land, um die sich derzeit niemand kümmert, auch das Grundgesetz nicht.

    Es sind die Menschen, die mit der neuen digitalen Welt nicht zurechtkommen oder nicht zurechtkommen wollen. Sie dürfen nicht ausgeschlossen werden, sie dürfen nicht ausgeschlossen bleiben. Für sie müssen wir ein neues Grundrecht schaffen, das ihnen die Teilhabe sichert: das Grundrecht auf ein analoges Leben.“ (Heribert Prantl)

    Braucht es Belege für den Bedarf eines solchen Grundrechtes? Voila

    Nach BigBrotherAwards DHL will Kundschaft dumm halten Dem schlechten Info-Service der DHL wollten wir mit neuzustellen.de auf die Sprünge helfen. Die Post unterbindet das technisch und bestätigt damit, dass hinter ihrem Verwirrspiel Absicht steckt.

    Herr Prantl hat Recht, dass wir hier keine Ausgrenzung und Diskriminierung hinnehmen dürfen. Und es sind nicht nur alte Menschen und solche, die sich kein Smartphone leisten können, um die es uns hier geht. Denn die Gründe für einen Verzicht auf ein Smartphone sind vielseitig und eigentlich sollte diese gar keine Rolle spielen. Auch wer sich ganz bewusst für den Verzicht auf eine Smartphone entscheidet, darf nicht zur Strafe von der Grundversorgung abgeschnitten oder aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Es gibt einfach viel zu viele gute Gründe, sich gegen ein Smartphone zu entscheiden:

    Das Glück der Unerreichbarkeit feiern, Menschen treffen wollen, statt aufs Smartphone starren. Auf Erziehung ohne Smartphone Wert legen. Ohne Smartphone in Urlaub fahren wollen, betroffen von digitalen Übergriffen sein und jetzt erst mal genug davon haben kein Bock auf Überwachungskapitalismus haben. Anspruch, Technik nur dann zu nutzen, wenn man sie ausreichend versteht, Technik so gut verstehen, dass man sie nicht nutzen will, geistig nicht mehr in der Lage sein, die rasanten Änderungen nachzuvollziehen nicht das Geld für ein Smartphone haben oder es nicht dafür ausgeben wollen, einen echten Computer daheim bevorzugen im Verzicht aufs Smartphone einen Produktivitätsgewinn sehen.

    Nicht alle Menschen teilen diese Gründe, denn sie sind ziemlich individuell. Aber genau darum geht es ja: Wieviel Smartphone wir in unserem Leben haben oder nicht haben wollen, ist eine individuelle Entscheidung, die nicht durch Digitalzwang oder anderweitige Gängelung beeinflusst werden darf.

  • DSK Datenschutzkonferenz

    Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 19. Dezember 2024
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    Menschenzentrierte Digitalisierung in der Daseinsvorsorge sicherstellen!1

    Die Gesetzgeber und Regierungen der EU, des Bundes und der Länder streben einen digitalen Wandel an, in dessen Mittelpunkt der Mensch steht (siehe z.B. Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen in der digitalen Dekade; 2023/C 23/1). Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) erkennt das Potential, das der digitale Wandel in allen Lebensbereichen für Wirtschaft und Gesellschaft birgt. Sie unterstützt deswegen das Leitbild einer menschenzentrierten Digitalisierung als ein wichtiges politisches Ziel in der Europäischen Union. Seine Umsetzung und Verwirklichung durch unterschiedliche Akteure muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Blick behalten und insbesondere die allgemeinen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten beachten. Speziell in der Daseinsvorsorge sieht die Datenschutzkonferenz daher die Notwendigkeit, diesen menschenzentrierten Ansatz zum Schutz derjenigen, die nicht digital agieren können oder wollen, gesetzlich zu flankieren. Seien es zentrale Verkehrsdienstleistungen, die Energie- oder Wasserversorgung oder öffentlich geförderte kulturelle Dienstleistungen, der Trend zur Digitalisierung hält überall Einzug. Wenn für die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen die Nutzung elektronischer Kommunikationswege (z. B. Internet), die Eröffnung eines digitalen Kontos oder die Nutzung einer Smartphone-App vorausgesetzt werden, kann das dazu führen, dass bestimmte Menschen von der Inanspruchnahme solcher Daseinsvorsorgeleistungen ausgeschlossen werden. Das betrifft all diejenigen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, ihres Alters (Minderjährige ebenso wie Ältere), Technikferne oder fehlender Mittel nicht in der Lage sind, die digitale Technik zu nutzen, oder die in Ausübung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ihre Daten nicht preisgeben wollen. Dieser Trend ist auch eine Herausforderung für die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens aus Art. 8 und Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) sowie auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund weist die Datenschutzkonferenz darauf hin, dass bei der Leistungserbringung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO nur die Verarbeitung der für einen Vertrag erforderlichen personenbezogenen Daten zulässig ist. Die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung bezieht sich auf den Hauptgegenstand des Vertrags – sie muss also für die Inanspruchnahme

    1 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben die Entschließung abgelehnt.

    der Leistung der Daseinsvorsorge unerlässlich sein. Außerdem ist der Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO zu berücksichtigen, wobei die Verarbeitung auf den für den Zweck erforderlichen Umfang zu begrenzen ist. Bei einer auf Einwilligung basieren-den Datenverarbeitung ist deren Freiwilligkeit und mithin die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Frage zu stellen, wenn die betroffenen Personen einer sozialen oder ökonomischen Drucksituation ausgesetzt sind, die ihnen eine „echte oder freie Wahl“ (vgl. Erwägungsgrund 42 Satz 5 DSGVO) unmöglich machen. Vor diesem Hintergrund macht die Datenschutzkonferenz auch auf die besondere Bedeutung der Prinzipien von Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Data Protection by Design and Default) nach Art. 25 DSGVO aufmerksam. Der Verantwortliche hat bereits bei der Planung von Digitalisierungsprojekten, aber auch bei ihrer Realisierung insbesondere geeignete Maßnahmen zur Datenminimierung zu treffen. Die Datenschutzkonferenz unterstreicht, dass solche Maßnahmen nachhaltig zur Vertrauenswürdigkeit digitaler Angebote beitragen können. Zugleich sind die in Art. 25 DSGVO verbindlich ausgestalteten Prinzipien kein optionales Angebot der Verantwortlichen, sondern die notwendige Voraussetzung für ein datenschutz-konformes digitales Angebot der Daseinsvorsorge. Allein mit Mitteln des Datenschutzes sind allerdings befriedigende Lösungen für die Menschen, die wegen fehlender digitaler Möglichkeiten von wichtigen Leistungen der Daseinsvorsorge ausgeschlossen sind, nicht erreichbar. Zum einen kann die rechtliche Durchsetzung des Datenschutzes in möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen viel Zeit in Anspruch nehmen, in denen Betroffene keine schnelle Teilhabe erhalten. Zum anderen sind auch nicht alle gesellschaftspolitischen Aspekte einer menschenzentrierten Digitalisierung an Datenschutzregelungen gebunden. Es bedarf hier vielmehr klarer gesetzlicher Leitplanken, um die menschenzentrierte Digitalisierung voranzubringen. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen aus Verbraucherschutzsicht hat jüngst die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 14. Juni 2024 unterstrichen (vgl. Beschluss Nr. 25 + 27: Sicherstellung einer nicht-digitalen Kundenkommunikation und analogen Teilhabe am wirtschaftlichen Leben). Die Datenschutzkonferenz appelliert an die Gesetzgeber von Bund und Ländern, flankierende gesetzliche Maßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge zu prüfen, die die Rahmenbedingungen einer fairen Teilhabe derjenigen regeln, die keinen digitalen Zugang zu unverzichtbaren Dienstleistungen der Daseinsvorsorge haben oder nicht haben wollen.

    2024-12-19_DSK-Entschliessung_Menschenzentrierte-Digitalisierung.pdf (datenschutzkonferenz-online.de)

  • Benachteiligung von Menschen ohne Smartphone und Apps im Einzelhandel

    „Rabatte gibt es nur mit Smartphone-Apps“
    Das ist die Überschrift eines Beitrags in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) vom 06.12.2024

    „Schnäppchenjäger haben in der Vergangenheit mit Bonuskarten und Stempelheftchen im Portemonnaie hantiert. Diese Zeit ist bei vielen Händlern vorbei. Zunehmend gibt es Rabatte nur noch für Kunden, die auf Ihrem Smartphone die entsprechende App des Discounters, Drogeriemarktes oder sonstigen Geschäftes installiert haben. Etliche Menschen würden nach wie vor kein Smartphone besitzen oder wollten dieses aus Datenschutzgründen für solche Rabattaktionen nicht nutzen.

    Dieser Fall zeigt ein allgemeines Problem: Menschen, die selbstbestimmt, aus einer Notlage heraus oder aus Alters- und Gesundheitsgründen kein Smartphone nutzen wollen oder können, werden zunehmend stärker benachteiligt.

    Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben

    Der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) fordert in einer Stellungnahme vom 15.07.2024 gegenüber der europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem europäischen Parlament:

    „Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben. Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben. Die digitale Transformation der Gesellschaft beschleunigt sich zunehmend. Sie betrifft mittlerweile die meisten Bereiche des Alltags: für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Im Zuge dieses Digitalisierungsprozesses werden traditionelle Interaktionskanäle, wie der Kontakt vor Ort (Schalter), per Telefon oder Post, reduziert oder gar abgeschafft… Diese Schwierigkeiten kommen oftmals zu bereits bestehenden sozialen Benachteiligungen hinzu, was bei bereits vulnerablen Personen zu einer ‚doppelten Belastung‘ führt. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben und weitere Ausgrenzungen erfahren: Nichtinanspruchnahme von sozialen Rechten, Bankausschluss, Verlust der Selbststän-digkeit, Verlust der Energieversorgung etc…

  • App Rabatte, Klage gegen

    App-Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny | taz.de 24. Januar 2025

    Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten bei der Nutzung ihrer Apps zu ködern. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht.

    Rabatten per App fehlt wichtige Information für die Kon­su­men­t*in­nen

    dpa | Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der Lebensmittel Zeitung. Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

    Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. „Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.“ Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

    Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. „Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen.“

    Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft

    Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.“ Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

    Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

    Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem Verkaufsprospekt, wonach Lebensmittel (Fleischwaren) mit unterschiedlichen Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe (Nutzer Lidl Plus App), beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, war zunächst unklar.

    In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür mutmaßlich treuere Kunden – und deren Daten. Damit können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

  • Digitaler Zwang, Was geht noch ohne Internet?

    Zwar hinkt Deutschland in der digitalen Entwicklung noch immer hinterher, trotzdem sind viele Dinge sind im Alltag ohne Smartphone, Tablet oder Computer schlicht nicht mehr möglich oder zumindest sehr umständlich: Rechnungen zahlen, Geld überweisen, Informationen suchen, Kontakte pflegen oder an gesellschaftlichen Diskussionen teilhaben zum Beispiel. Doch schon jetzt überfordert die Technik viele Menschen, die dadurch gesellschaftlich ins Abseits gestellt werden. Ist das fair? Sollten Menschen in Deutschland nicht ein Recht auf ein Leben ohne Smartphone und Co. haben und trotzdem an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können?

    Werden alte Menschen bei der Digitalisierung vergessen? Die Hamburgerin Dagmar Hirche versucht ehrenamtlich aufzufangen, was die Politik ihrer Meinung nach versäumt: Sie bringt älteren Menschen den Umgang mit digitaler Technik bei. Eine der Teilnehmenden ist die 78-jährige Annemarie O. „Wir Alten haben keine Lobby. Wir werden bei der Digitalisierung vergessen“, sagt sie. Doch ihr ist es wichtig, digital „fit“ zu werden. Denn mit zunehmendem Alter falle ihr zum Beispiel das Einkaufen gehen immer schwerer. Auch ihre Bankgeschäfte würden zunehmend ins Netz verlagert. Sie befürchtet, in einigen Jahren noch viel mehr online erledigen zu müssen. Und sie hat Angst, das nicht bewältigen zu können.

    Viele über 80-Jährige haben keinen Zugang zum Internet Wie Annemarie O. geht es vielen älteren Menschen in Deutschland. Der Anteil sogenannter „Offliner“, die weder Smartphone noch Computer besitzen, ist unter ihnen besonders groß. Aus dem aktuellen Altersbericht der Bundesregierung geht hervor, dass 66 Prozent der über 80-Jährigen keinen Zugang zum Internet haben, trotz eines hohen Bildungsgrads. Andere sind frustriert, weil sie mit Smartphone und Internet nicht gut umgehen können und gleichzeitig beobachten, dass immer mehr Alltagsdinge nur noch digital zu erledigen sind. Eine Entwicklung, die weltweit zu beobachten ist.

    Spanische Banken machen wieder analoge Angebote In Spanien führte sie dazu, dass der 80-jährige Carlos San Juan aus Valencia mit einer Unterschriftenaktion dagegen mobil machte. Mehr als 600.000 Unterschriften hat er mit seiner Petition „Soy mayor, no idiota“ („Ich bin zwar alt, aber kein Idiot.“) gesammelt. Mit dem Ziel, die Banken zu verpflichten, wieder analoge Angebote zu machen. Er hatte Erfolg und wurde für sein Engagement sogar vom EU-Parlament ausgezeichnet. San Juan fordert: Die EU-Länder sollten aufhören, den digitalen Möglichkeiten „blind“ zu folgen, sondern sie gut überlegt einsetzen und damit niemanden mehr ausschließen.

    Eine digitale Pause wünscht sich jeder zweite Deutsche Doch auch jüngere Menschen leiden unter der zunehmenden Digitalisierung. So würde laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom jeder zweite Deutsche gern eine digitale Pause einlegen. Die 30-jährige Clara Hahn aus Berlin hat genau das getan: Ein Schlüsselmoment mit ihrer kleinen Tochter hat sie dazu bewegt, ein Jahr lang auf ihr Smartphone zu verzichten. Sie sagt: „Bis zu dem Zeitpunkt, als mich meine Tochter darauf aufmerksam gemacht hat, war mir nicht klar, dass ich süchtig bin.“ Ohne Smartphone habe sie zunächst starke Entzugserscheinungen gehabt, aber auch festgestellt, wie sehr das Gerät Handeln und Denken lenkt. Das bereite ihr große Sorgen, auch mit Blick auf die Generation ihrer Tochter. Schon jetzt machen aktuelle Studien klar: Die Mediensucht bei Kindern und Jugendlichen ist durch Corona noch einmal angestiegen. Hahn ist nicht gegen digitale Entwicklungen, aber sie pocht vehement auf das Recht, auch ein analoges Leben zu führen. Alles andere sei undemokratisch.

    Philosoph Grau: Menschen seien Sklaven der digitalen Entwicklung Die These stützt auch der Journalist und Philosoph Alexander Grau. Er betitelt die Menschen als „Sklaven der digitalen Entwicklung“. Denn in vielen Bereichen des Lebens würde man verpflichtet, Smartphone und Co. zu nutzen, um den Alltag bestreiten zu können. Es fehle die Wahlfreiheit. Dem hält Christian Stöcker, Professor für digitale Kommunikation, entgegen, dass man um das Digitale nicht mehr herumkommen würde, wenn man an der modernen Gesellschaft teilnehmen wolle.

    Jochim Selzer vom Chaos Computer Club sieht gute Gründe dafür, manches auch weiterhin analog anzubieten. Datenschutz und gesellschaftliche Teilhabe zählten dazu, aber auch die Erfahrung, dass Deutschland zwar oft digital will, es aber nicht gut durchdacht umsetzt. Das zeige die aktuelle Debatte um das 49-Euro-Ticket. Wer dieses Angebot künftig nutzen möchte, soll das möglichst digital tun mit Smartphone oder einer digitalen Abo-Karte. Dass viele Busse oder Bahnen auf diese digitale Nutzung gar nicht vorbereitet sind oder viele Kundinnen und Kunden lieber analoge Tickets verwenden, wird außer Acht gelassen.

    Digitaler Zwang: Was geht noch ohne Internet? | NDR.de – Fernsehen – Sendungen A-Z – NDR Story

    Montag, 15. Januar 2024, 22:00 bis 22:45 Uhr

  • Digitalisierung um jeden Preis?

    Digitalisierung um jeden Preis?

    Diese Frage stellt der Verein, ‚Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.‘ Der Verein gibt ein Nachrichtenheft heraus, mit dem Namen DANA Datenschutz-Nachrichten, im Heft 1/2025 war der Haupttitel: „Digitalzwang“, erschienen am 24.03.2025

    Unter dieser Frage fand am 25.01.2025 die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder – kurz Datenschutzkonferenz – organisierte Tagung zum Europäischen Datenschutztag statt.

    Es referierten: Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung), Jutta Gurkmann (Verbraucherzentrale Bundesverband), Alexander Roßnagel (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit), Rena Tangens (Digitalcourage e. V.), Steffen Augsberg (Universität Gießen) und Nico Lüdemann (Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft).

    Damit gelangte das Thema „Digitalzwang“ erstmals in den offiziellen öffentlichen Diskurs und wurde aus ökonomischer, sozialer, technisch-praktischer und rechtlicher Sicht beleuchtet. Das Thema steht in der Zivilgesellschaft schon lange auf der Agenda, wird aber von einer digitalisierungsbetrunkenen Politik bisher ignoriert.

    Seitdem Trump und Digitalkonzerne in den USA die Macht übernommen haben, sind digitalpolitische Bedenken nicht nur dort, sondern auch in Europa nochmals weniger hoffähig und nochmals wichtiger, da es um Grundrechte und unsere soziale Demokratie geht. Tatsächlich sind die Segnungen der Digitalisierung unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Doch mindestens ebenso gegenwärtig ist die hässliche Seite der Medaille, zu der auch der Digitalzwang gehört. Gibt es für bestimmte Angebote keine analogen Alternativen, so diskriminiert dies möglicherweise nicht nur alte, arme oder behinderte Menschen, sondern zwingt uns alle zur Datenpreisgabe, die wir nicht wollen und oft nicht mehr kontrollieren können.

    Digitalzwang ist also auch ein Datenschutzthema. Dass es das ist, verdanken wir insbesondere dem Verein Digitalcourage, der hierzu im Jahr 2021 eine Kampagne gestartet hat. In diesem Rahmen wurde ein Digitalzwangmelder eingerichtet, erfolgten zwei prominente Auszeichnungen mit dem BigBrother-Award (BBA) und läuft eine Petition mit dem Ziel unsere Grundrechte zu ergänzen. Unterstützend hierzu erstellte das Netzwerk Datenschutzexpertise ein Gutachten. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz beschloss sich dieser Kampagne anzuschließen. Ein Ergebnis dieser Unterstützung ist das vorliegende Heft, in dem Nils Büschke die Erkenntnisse von Digitalcourage präsentiert, die beiden BBA-Laudationen zur Deutschen Post und zur Deutschen Bahn von Rena Tangens und padeluun abgedruckt werden, eine verfassungsrechtliche Verortung von Thilo Weichert erfolgt und von Hans-Hermann Schild die Pflicht zur eRechnung vorgestellt wird.

    Da Datenschutz derzeit zwar nicht „en vogue“ ist und stark unter Beschuss, gibt es hierzu wieder viele Meldungen und Stellungnahmen, aus denen klar hervorgeht, dass Datenschutz angesichts politischer und ökonomischer Bestrebungen keinesfalls an Bedeutung einbüßt und wir diesen brauchen wie die Luft zum Atmen.

    Die Redaktion

    DANA 1/2025: Digitalzwang

  • Digitalzwang, In zweifacher Hinsicht abgehängt

    Drei Millionen Menschen sind hierzulande dauerhaft offline. Sie sind damit doppelt benachteiligt: Denn erstens sind „Offliner*innen“ meist auch im Analogen weniger privilegiert. Und zweitens gibt es mehr und mehr Service-Angebote nur noch im digitalen Raum. Doch auch für alle anderen bietet die Zwangsdigitalisierung nicht nur Vorteile.

    10.04.2024 – Anne Roth –

    Drei Millionen Menschen sind hierzulande dauerhaft offline,

    All jene, denen das Smartphone schon mal ins Klo gefallen ist, kennen vermutlich das Gefühl, von der digitalen Welt abgeschnitten zu sein. 49-Euro-Ticket: weg. TAN-App fürs Online-Banking: weg. Zweiter Faktor, um sich sicher in die Social-Media-Accounts einzuloggen: weg.

    Dauerhaft offline sind hierzulande drei Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag für das Jahr 2023 mitteilte. Sie sind damit gleich in doppelter Hinsicht abgehängt: Denn offline sind vor allem Menschen, die weniger privilegiert sind. Und zugleich gibt es mehr und mehr Service-Angebote nur noch im digitalen Raum.

    Mehr als 5 Prozent sind dauerhaft offline

    Drei Millionen „Offliner*innen“ sind etwas mehr als fünf Prozent der Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 16 und 74 Jahren. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich etwas unter dem Durchschnitt von sechs Prozent. Immerhin haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr um je einen Prozentpunkt verbessert: Für 2022 meldete das Bundesamt sechs Prozent Offliner*innen in Deutschland und sieben Prozent im europäischen Durchschnitt.

    Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik in Haushalten und durch Einzelpersonen – Alle Rechte vorbehalten Eurostat

    Grundsätzlich gibt es verschiedene Gründe, warum Menschen nicht online sind. Manchen mangelt es an Geld für die dafür erforderlichen Geräte und/oder den Zugang. Oder es fehlt an Barrierefreiheit. Manche ziehen die „klassischen“ Medien vor und vermissen darüber hinaus nichts. Und manche würden zwar gerne online gehen, trauen sich den Umgang mit dem Internet aber nicht zu. Nicht zuletzt gibt es auch die – oftmals berechtigte – Skepsis, dass die eigenen Daten digital wirklich sicher sind.

    Laut Statistischem Bundesamt variiert der Anteil der Offliner*innen je nach Altersgruppe, Geschlecht, Bildungsgrad und Einkommen. So waren in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen rund 15 Prozent noch nie online. Für die noch Älteren erfasst Eurostat keine Daten. Die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) stellt allerdings fest, dass im Jahr 2022 nur 37 Prozent der Menschen ab 80 Jahren das Internet nutzten. Und unter ihnen waren deutlich mehr Männer (52 Prozent) als Frauen (29 Prozent).

    Noch deutlicher sind laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Unterschiede in der Altersgruppe der „Hochaltrigen“ beim Einkommen:

    Während die Mehrheit der hochgebildeten (59 Prozent) und einkommensstarken (67 Prozent) Hochaltrigen online ist, sind es bei den Niedriggebildeten (16 Prozent) und Einkommensschwachen (22 Prozent) signifikant weniger.

    Ältere Menschen stehen der Internetnutzung – anders als einige meinen – mehrheitlich aber nicht skeptisch oder ablehnend gegenüber. Das sagt zwar ein Drittel der Befragten, ebenso viele stehen der Nutzung moderner Technik jedoch aufgeschlossen gegenüber.

    Ähnliche demographische Unterschiede gibt es auch bei den jüngeren Altersgruppen. So stellte der D21-Digitalindex 2021/22 fest, dass 70 Prozent der befragten Offliner*innen Frauen waren, 76 Prozent niedrige und 13 Prozent mittlere Bildung hatten sowie mehr als die Hälfte über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 2.000 Euro verfügte. Und der Paritätische Gesamtverband wies in einer Kurzexpertise im vergangenen Jahr darauf hin, dass ein Fünftel der armutsbetroffenen Menschen keinen eigenen Internetanschluss hat.

    Laut eGovernment MONITOR 2023 sind 80 Prozent der Menschen mit hoher Bildung in der Lage, das Online-Angebot von Behörden und Ämtern zu nutzen, aber nur gut zwei Drittel mit mittlerer und nur etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit niedriger Bildung sind dazu in der Lage.

    Nicht-digitale Optionen werden rar

    Es ist aber nicht allein der Mangel an Bildung oder Geld, der von der Nutzung digitaler Angebote ausschließt. Der Paritätische Gesamtverband kam in der oben erwähnten Studie aus dem Jahr 2023 zu dem Ergebnis, dass digitale Teilhabe auch damit zu tun hat, ob Menschen im Alltag die Gelegenheit zu digitaler Praxis haben.

    Während viele Erwerbstätige Gelegenheit haben, über ihren Beruf digitale Kompetenzen auf- und auszubauen, spielen digitale Arbeitsmittel bei von Armut betroffenen Erwerbstätigen kaum eine Rolle. Zwei Drittel der Armutsbetroffenen gaben an, beruflich nie Laptop, Smartphone oder Tablet zu nutzen, über die Hälfte hat auch sonst beruflich nie mit digitalen Anwendungen oder Programmen zu tun.

    Wenn es also immer mehr Angebote und Dienstleistungen des täglichen Lebens nur noch digital gibt, dann schließt das Menschen aus – und zwar vor allem jene, die ohnehin weniger privilegiert sind. Noch gibt es für fast alles eine nicht-digitale Option, aber die Richtung ist klar: Die Bank- und Postfilialen verschwinden nach und nach. Dauerfahrkarten und die Bahncard soll es künftig nur noch digital geben. Und immer mehr Service-Angebote setzen auf Chat-Bots statt auf Telefon-Hotlines.

    Auch die Bundesregierung schickte im vergangenen Jahr einige rein digitale Testballons los: Für Studierende gab es eine 200-Euro-Einmalzahlung – aber nur für jene, die über ein BundID-Konto verfügten. 18-Jährige erhielten mit dem Kulturpass ebenfalls 200 Euro – but digital only. (Den gibt’s übrigens auch in diesem Jahr. Aber wer zu spät geboren ist, den*die bestraft das Leben. Denn dieses Jahr gibt’s nur die Hälfte.) Und Bundesverkehrsminister Volker Wissing wurde vor einem Jahr nicht müde, bei jeder Gelegenheit zu betonen, dass das 49-Euro-Ticket nur digital zu haben sei.

    Die Bahn verkündete kürzlich, dass es auch die Bahncard fortan nur noch digital gibt. Im Kleingedruckten findet sich immerhin der Hinweis, dass es für alle ohne Smartphone auch ein Ersatzdokument gibt – nur: Auch dafür ist ein Online-Kundenkonto nötig. Ebenso gibt es für viele Studierende das Semesterticket nur noch digital. Wer lieber eine physische Karte haben möchte, muss das beispielsweise in Rostock per Antrag schriftlich begründen.

    Akku alle? Selber schuld!

    Dabei bietet der Digitalzwang keineswegs nur Vorteile, wie auch eine – völlig unwissenschaftliche – anekdotische Umfrage in verschiedenen sozialen Netzwerken ergab.

    Von knapp 80 Reaktionen fand sich etwa ein Viertel schon mal in der Situation wieder, dass sich ihr Smartphone vor einer Ticketkontrolle komplett entladen hatte. 15 weitere beschrieben Schwierigkeiten mit der DB-App: Die zeigte das gültige Ticket nicht an oder loggte Nutzer*innen aus unerfindlichen Gründen aus, und nicht alle hatten ihr Passwort parat. Auch Funklöcher verhindern zuweilen, dass die Bahn-App die Tickets herunterlud – insbesondere im Regionalverkehr, wo es auch nicht immer Steckdosen gibt. Ähnliches wurde über ÖPNV- und Semestertickets berichtet.

    Bislang tolerieren die Schaffner*innen derlei Probleme mit Smartphones und digitalen Tickets offenbar noch meist. Allerdings sollte sich niemand auf deren Kulanz verlassen. Denn offiziell sehen etwa die Bestimmungen der Deutschen Bahn vor, dass bei technischen Störungen nachgezahlt werden muss.

    Auch mutmaßten einige der Befragten, die schon mal ohne gültigen Digital-Fahrschein erwischt worden waren, dass die Schaffner*innen sie vielleicht anders behandelt hätten, wenn sie nicht weiß gewesen wären. Fast alle beschrieben, dass sie (mittlerweile) vorsichtshalber Tickets zusätzlich ausdrucken – was den Sinn der Digitalisierung der Fahrkarten in Frage stellt.

    In Zukunft wird es wahrscheinlich viel mehr Angebote und Dienstleistungen geben, die ausschließlich digital verfügbar oder deren nicht-digitale Alternativen schwer zu finden sind. Das wird die digitale Kluft weiter vertiefen, die schon jetzt viele von den digitalen Annehmlichkeiten oder auch Notwendigkeiten ausschließt. Die Bundesregierung täte gut daran, die Entschließung zur Digitalen Kluft vom Dezember 2022 zu berücksichtigen, in der das Europäische Parlament betont:
    dass viele tägliche Dienste eine nicht digitale Lösung bieten sollten, um den Bedürfnissen derjenigen Bürger gerecht zu werden, die nicht über die für die Nutzung von Online-Diensten erforderlichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen, die Dienste offline nutzen möchten oder die keinen Zugang zu digitalen Geräten und Anwendungen haben.

    In zweifacher Hinsicht abgehängt

  • Senioren-Union fordert Recht auf analoges Leben

    Die Senioren-Union fordert von der CDU und ihrer Bundestagsfraktion, sich für ein „Recht auf analoges Leben“ einzusetzen: Behördengänge, Bankgeschäfte und Teilhabe am Alltag müssten auch ohne Internetzugang weiterhin für alle möglich sein, sagte der kommissarische Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Helge Benda, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ein Recht auf analoges Leben ist Thema mehrerer Anträge für die Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union in Magdeburg, die an diesem Donnerstag beginnt. “Wir sind in einer analogen Welt aufgewachsen, haben dort Schule, Arbeit und Alltag erlebt. Digitale Technik nutzen wir, doch sie steht nicht im Zentrum unseres Lebens“, sagte Benda.

    Höchster Kreisblatt 29. August 2025

  • Digitalzwang ist Diskriminierung

    Heribert Prantl fordert Grundrecht auf analoges Leben

    Interview mit Heribert Prantl Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung, politischer Publizist Heribert Prantl leitete über zwanzig Jahre die Ressorts „Innenpolitik“ und „Meinung“ bei der SZ und war Mitglied der Chefredaktion.

    Sie fordern, dass analoge Teilhabe am Leben den Rang eines Grundrechts bekommen soll. Warum? Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Er ist eine Diskriminierung der Handylosen, die sich ein Smartphone nicht leisten können oder wollen. Anträge bei Behörden und den Unternehmen der Daseinsvorsorge können immer öfter nur online gestellt werden. Immer mehr Dienstleistungen, von Terminbuchungen bis zum Kauf von Tickets für Museen, werden nur noch digital angeboten. Viele Banken führen Papierüberweisungen nur noch gegen eine Extragebühr aus. Parallel dazu ist das analoge Leben immer anstrengender geworden. Es ist oft erschreckend kundenunfreundlich. Es gibt immer weniger Ansprechpartner, man muss ewig Schlange stehen. Es kann und darf nicht sein, dass das Handy zum Grundrechts-Zugangsgerät geworden ist.

    Wo sehen Sie die größten Probleme? Wir reden ja viel von Inklusion und von Barrierefreiheit, also davon, dass die Menschen nicht ausgeschlossen werden dürfen. Das gilt auch in diesem Bereich. Wir müssen Diskriminierung vermeiden. Es geht nicht, dass man, um einigermaßen bequem Zug zu fahren, auf dem Handy den „DB-Navigator“ braucht. Es geht auch nicht, dass man sein Paket bei der Post nur noch dann abholen kann, wenn man auf dem Handy eine Post-App installiert hat.

    Wer wird Ihrer Ansicht nach diskriminiert? Es ist nicht nur ein Problem von älteren Menschen, die den Umgang mit digitalen Medien nicht gelernt haben. Es gibt auch Jüngere, die das nicht wollen. Digitalisierung, das bedeutet automatisch Überwachung, die Weitergabe unserer Daten. Und wer das nicht will, ist nicht automatisch ein Techniktrottel; im Gegenteil, er ist oft ein Technikkenner. Er weiß: Die Internet-Firmen, die Tracking-Firmen, sammeln die digitalen Spuren im Netz; und was dann mit den Daten passiert, das weiß keiner. Der Verzicht auf das Digitale ist also nicht einfach eine Alters- oder Lifestyle-Frage. Es ist gerade bei Technikkennern der bewusste Verzicht auf eine Technik, die Überwachung beinhaltet. Es ist daher herablassend und zynisch zu sagen: Wenn die 80-Jährigen die digitale Welt nicht kapieren, dann ist das ihr Problem. Wir alle brauchen ein Recht auf Wahlfreiheit.

    Wie könnte das aussehen? In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also im Gleichheitssatz, könnte man gut noch einen Satz ergänzen: „Die Grund- und Daseinsvorsorge für einen Menschen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass er digitale Angebote nutzt.“ Das ist wichtig. Ich muss als Demokrat mit Behörden gut und unkompliziert verkehren können, ohne gezwungen zu sein, das Internet in Anspruch zu nehmen. Das ist keine Kleinigkeit, über die man sich lustig machen kann. Ich halte es für demokratiegefährdend, wenn ich nicht die Wahlfreiheit habe.

    Was können Ihrer Ansicht nach die Menschen tun, die ihr Recht auf ein analoges Leben verteidigen wollen? Sie müssen ihren Abgeordneten sagen: Das geht so nicht. Sie sollen sich nicht scheu und schamhaft verstecken, weil sie die Technik nicht wollen oder nicht beherrschen. Der Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, ist keine Spinnerei. Wenn es ein Grundrecht auf ein analoges Leben gibt, dann hat jeder einen Rechtsanspruch, den er durchsetzen kann. Staat und Wirtschaft müssen sich an dieses Grundrecht halten. Ein Aufstand der Analogen ist notwendig, um der Politik klar zu machen: Das ist ein grundlegendes Problem der Gesellschaft. Das betrifft nicht nur Ältere, und das ist auch kein Nebenbei-Problem, das sich irgendwann von alleine löst. Das ist ein Problem, auf das der Gesetzgeber Einfluss nehmen kann – und muss. Es geht um Freiheit – und zur Freiheit gehört die Wahlfreiheit zwischen einem digitalen und einem analogen Leben.

    Interview: Katja Nellissen